zweimal „nicht genügend“ sind kein hinderungsgrund?

der verfassungsgerichtshof hat zwei prestigegesetze der ehemaligen türkis-blauen regierung fast komplett aufgehoben. zählt nun leistung oder nicht?

leistung soll zählen. so das ewige mantra eines ehemaligen regierungschefs. die beurteilung dieser leistung könnte – ganz im sinne der philosophie der zerstäubten türkis-blauen unregierung – nach ziffern benotet werden.

im ziffernzeugnis für den ehemaligen kanzler stehen nun zwei dicke fünfer. nicht in irgendwelchen nebenfächern, sondern in den hauptfächern „kenntnis der verfassung“ und „verfassungskonforme gesetzgebung“.

denn sowohl in sachen sozialhilfe-gesetz, als auch beim sicherheitspaket der rechtsrechten regierung musste nun der verfassungsgerichtshof wesentliche teile kippen. also sind die betreffenden gesetze nicht verfassungskonform.

eigentliche disqualifizierung

nicht, dass der ehemalige regierungschef nicht gewarnt worden wäre: aber er schlug im sinne des rechtspopulistischen chaoskurses alle bedenken aus und hoffte wohl, sich irgendwie an der verfassung vorbei schwindeln zu können.

eine so schwerwiegend belastete leistungsbilanz wäre eigentlich eine klare disqualifizierung. wer sehenden auges trotz öffentlicher warnungen die verfassung ignoriert und verfassungswidrige gesetze dennoch beschließt, hat ausreichend gezeigt, dass ihn die seriöse aufgabenerfüllung als chef einer regierung zumindest überfordert. ob unkenntnis oder mutwillige ignoranz dazu führten, ist nicht endgültig geklärt.

die verantwortung ausschließlich dem ehemaligen koalitionspartner zuzuschieben wäre nicht nur falsch, es wäre auch eines regierungschefs unwürdig, denn dieser hat in allen belangen die letztverantwortung.

sind mehrfache verfassungswidrigkeiten eine positive referenz für eine neuerliche kanzlerschaft?
zweimal „nicht genügend“ sind kein hinderungsgrund?

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dieser beitrag wurde in ähnlicher form am 22.12.2019 auf DERSTANDARD.at veröffentlicht.
bild: kremlin.ru cc by remixed by bernhard jenny cc by

unsere regierung ist ungeniessbar.

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was wolfgang „der schreckliche“ sobotka und seine regierungskolleg_innen als „durchsetzung des rechtsstaates“ bezeichnen, ist gelinde gesagt unmenschlich.

menschenverachtend. das trifft es vermutlich besser. denn sehenden auges menschen, die auf das notwendigste angewiesen sind, die grundversorgung zu streichen und sie damit zu obdachlosen zu machen, ist einfach nur menschenverachtend.

und menschen, denen die behörden „falschangaben“ unterstellen, mit strafen zu drangsalieren, die diese niemals zahlen können, bringt diese per ersatzstrafe ins gefängnis. das ist absichtliches stigmatisieren einer gruppe von menschen, deren „falsche angaben“ manchmal überlebensnotwendig waren, um es überhaupt in unsere länder zu schaffen.

dass die regierung heute im ministerrat die menschenrechte wieder einmal für menschen, die wir alle prinzipiell „willkommen“ heissen sollten, per beschluss ausser kraft setzt, ist nicht einfach hinzunehmen.

ein schönes etikett auf dem „christian kern“ drauf steht, kann das verdorbene eingemachte dieser regierung auch nicht geniessbar machen. christian kern ist mittäter im spiel der schrecklichen unmenschen.

unsere regierung ist ungeniessbar.

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bild montage by bernhard jenny cc licence by unter verwendung von tim reckmann cc licence by nc sa

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