es gibt politische projekte, bei denen man sich fragen muss, ob ihre betreiber:innen eigentlich noch wissen, was menschenrechte bedeuten. die pläne für ein sogenanntes „return hub“ in uganda gehören eindeutig dazu.
österreich, deutschland, die niederlande, dänemark und griechenland verhandeln ernsthaft über ein zentrum, in das menschen gebracht werden könnten, deren asylanträge in europa abgelehnt wurden. bis zu 10.000 menschen sollen dort untergebracht werden können.
ein „return hub“ klingt bürokratisch, technisch, beinahe harmlos. doch vielleicht ist genau das das problem: die sprache macht unsichtbar, was politisch tatsächlich geplant wird.
die extreme rechte nennt es „remigration“.
die regierungen nennen es „return hub“.
zwar sind diese begriffe nicht automatisch identisch, aber wenn menschen nicht mehr hier sein sollen und deshalb aus europa ausgelagert werden, dann drängt sich eine unangenehme frage auf:
ist return hub nicht einfach nur ein neuer name für remigration?
was die extreme rechte offen und radikal fordert, bekommt plötzlich einen administrativen namen, ein internationales abkommen und einen rechtsstaatlichen anstrich. wird also rechtsextreme agenda quasi rechtsstaatlich implementiert?
und da drängt sich ein noch verstörenderer gedanke auf:
vielleicht wollen die betreiber:innen hinterrücks grausamer mit menschen umgehen können, als es selbst eine bereits massiv gegen geflüchtete aufgehetzte europäische bevölkerung noch mittragen würde.
denn was innerhalb europas sichtbar wäre, soll tausende kilometer entfernt stattfinden. die verantwortung wird ausgelagert. die betroffenen werden aus dem blickfeld entfernt. und mit ihnen verschwinden offenbar auch die politischen konsequenzen.
aus den augen, aus dem sinn.
ist das wirklich die europäische antwort auf migration?
oder geht es darum, eine härte durchzusetzen, die man der eigenen bevölkerung nicht offen zumuten möchte?
der rechtliche und moralische wahnsinn
ein abgelehnter asylantrag bedeutet nicht, dass ein mensch seine menschenrechte verliert. (muss das wirklich noch immer erklärt werden?)
auch menschen ohne aufenthaltsrecht haben anspruch auf menschenwürdige behandlung, auf rechtsstaatliche verfahren und auf schutz vor folter sowie unmenschlicher oder erniedrigender behandlung. das non-refoulement-prinzip ist kein lästiges hindernis, das man durch einen flug nach afrika umgehen darf.
menschenrechte sind nicht auslagerbar. wer menschenrechte nur dort verteidigt, wo sie politisch genehm sind, hat zumindest ihr prinzip nicht verstanden. oder es handelt sich um bewussten verrat an grundrechten.
wer garantiert in uganda unabhängige rechtsberatung? wer kontrolliert die lebensbedingungen? wer garantiert zugang zu gerichten? wer verhindert kettenabschiebungen? wer trägt verantwortung, wenn menschen von uganda aus weitergeschoben werden und schließlich in einem land landen, in dem ihnen verfolgung oder schwere menschenrechtsverletzungen drohen?
und wer kontrolliert eigentlich die kontrolleure?
wann verstehen es die sogenannten konservativen endlich?
die übernahme rechtsextremer forderungen macht konservative parteien nicht stärker. sie macht rechtsextreme positionen normal.
wer faschistoid agiert, setzt faschismus um.
wer glaubt, mit der umsetzung immer radikalerer forderungen der extremen rechten deren wähler:innen zurückzugewinnen, könnte sich gewaltig täuschen. denn wenn konservative regierungen die forderungen der extremen rechten übernehmen, wird faschismus ermöglicht.
die rechtsextremen haben bereits gewonnen, wenn ihre einst als extrem geltenden vorstellungen plötzlich regierungspolitik werden.
heute heißt es „return hub“.
morgen heißt es vielleicht „effiziente rückführung“.
und irgendwann fragt niemand mehr, warum menschen überhaupt aus europa ausgelagert werden.
so verschiebt sich die grenze des politisch sagbaren und des politisch machbaren immer weiter nach rechts.
kann europa sich das wirklich leisten?
kann sich europa tatsächlich schritt für schritt von den menschenrechten verabschieden?
wenn ja, dann sollen die verantwortlichen wenigstens den mut haben, es offen zu sagen.dann sollen sie nicht gleichzeitig von rechtsstaatlichkeit, europäischen werten und menschenwürde sprechen, während menschen außerhalb europas in ein system verbracht werden, dessen kontrolle und schutzstandards wesentlich schwerer öffentlich zu überprüfen sind.
man kann verantwortung nicht outsourcen. man kann nur versuchen, die verantwortung unsichtbar zu machen.
und genau deshalb ist dieser plan so gefährlich.
und so gesehen sind die umsetzer des „return hub“ täter:innen mit ansage: sie wissen, welche menschenfeindliche politische richtung sie damit normalisieren und sie entscheiden sich trotzdem dafür.
europa darf nicht daran gemessen werden, wie viele menschen es loswird.
europa muss daran gemessen werden, wie es mit menschen umgeht, die schutz brauchen.
uganda ist kein abschiebedepot für europa.
nein zur remigration durch die hintertür.
nein zum abschiebedepot uganda.
nein zur normalisierung rechtsextremer politik.
und ja zu einem europa, das seine menschenrechte nicht nur dann verteidigt, wenn es bequem ist. das wäre inzwischen schon ein alleinstellungsmerkmal!
die extreme rechte sagt: remigration.
die regierungen sagen: return hub.
wir sollten genauer hinschauen und fragen, was hinter der neuen sprache steckt.
denn wenn die politische richtung stimmt, ist der unterschied irgendwann nur noch die verpackung.
return hub: remigration durch die hintertür.
ps. ist es wirklich so unerheblich, dass ausgerechnet ein ehemaliger kustos eines museums, das einem austrofaschisten huldigte nun so extreme positionen für unser land verhandelt?
bild: bernhard jenny cc by aigenerated 2026
Return Hubs: Rechtsstaatliche Rückführung oder Auslagerung von Verantwortung?
Lieber Bernhard Jenny,
Ihre Kritik trifft einen wichtigen Punkt: Ein abgelehnter Asylantrag beendet nicht die Menschenrechte eines Menschen. Aber gerade deshalb sollten auch wir die aktuelle Entwicklung präzise beschreiben und nicht stärker behaupten, als die Fakten tragen.
Die „Return Hubs“ sind inzwischen keine bloße rechtsextreme Fantasie. Österreich, Deutschland, Dänemark, die Niederlande und Griechenland arbeiten tatsächlich an solchen Rückkehrzentren außerhalb der EU; Österreich kündigt für 2027 ein erstes Zentrum an. (Bundeskanzleramt Österreich) Zugleich ist wichtig: Die Europäische Kommission erklärt ausdrücklich, derzeit nicht an konkreten Verhandlungen über ein Return Hub in Uganda beteiligt zu sein. (Anadolu Ajansı) Die Behauptung, Europa habe bereits ein fertiges „Abschiebedepot Uganda“ beschlossen, wäre daher verfrüht.
Juristisch liegt der entscheidende Prüfstein nicht im Etikett „Return Hub“ oder „Remigration“, sondern in den konkreten Garantien. Das Non-Refoulement-Prinzip aus Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention, Art. 3 EMRK und Art. 19 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta verbietet die Überstellung eines Menschen in einen Staat, in dem ihm Folter, unmenschliche Behandlung oder eine ernsthafte Gefahr entsprechender Verfolgung droht. Menschenrechte lassen sich nicht durch Geographie delegieren.
Genau hier liegen die ernsthaften Risiken. Das UN-Menschenrechtsbüro warnt vor Überstellungen in Staaten, zu denen Betroffene keine echte Verbindung haben, insbesondere wegen möglicher willkürlicher Haft, Folter, unmenschlicher Behandlung und direktem oder indirektem Refoulement. Gefordert werden individuelle Risikoprüfungen, wirksame Rechtsmittel, Überwachung und verbindliche Menschenrechtsgarantien. (europe.ohchr.org) Auch der Europarat hat Österreich, Deutschland, Dänemark, Griechenland und die Niederlande ausdrücklich auf diese Risiken hingewiesen. (Reuters)
Das ist der entscheidende Punkt: Ein rechtsstaatliches Rückführungssystem kann legitim sein. Ein rechtsfreier Export von Menschen wäre es nicht. Wer kein Aufenthaltsrecht besitzt, verliert dadurch weder seine Menschenwürde noch den Anspruch auf ein faires Verfahren.
Auch Uganda darf dabei nicht bloß als geografische Abladefläche betrachtet werden. Das Europäische Parlament weist darauf hin, dass Uganda als möglicher Standort genannt wurde und dass insbesondere die dortige Rechtslage – etwa gegenüber LGBTQ-Personen – erhebliche menschenrechtliche Fragen aufwirft. (Europäisches Parlament)
Allerdings würde ich Ihre Gleichsetzung mit „Remigration“ nicht übernehmen. Politische Nähe ist noch keine rechtliche Identität. Ein staatliches Rückführungsprogramm ist nicht schon deshalb „faschistisch“, weil Parteien der extremen Rechten ebenfalls Rückführungen fordern. Entscheidend sind Verfahren, Zweck, individuelle Prüfung, Verhältnismäßigkeit, Kontrolle und Grundrechtsschutz.
Mathematisch gesprochen:
A = „Rechtmäßige Rückführung“ und B = „rechtsextreme Remigrationspolitik“ können Überschneidungen besitzen, aber daraus folgt logisch nicht A=B. Erst die konkreten Bedingungen entscheiden.
Und gerade deshalb sollte die demokratische Kritik schärfer sein als bloße Empörung: Jeder einzelne Transfer muss rechtlich überprüfbar sein. Jede Person muss Zugang zu einem wirksamen Rechtsbehelf haben. Jeder Drittstaat muss tatsächlich sichere und menschenwürdige Bedingungen gewährleisten. Und die Verantwortung der europäischen Staaten darf nicht an der Außengrenze ihrer Hoheitsgewalt verschwinden.
Das entspricht nicht nur europäischem Verfassungsdenken, sondern einem viel älteren ethischen Grundsatz: Der Fremde ist nicht zuerst ein Verwaltungsfall, sondern ein Mensch. Die jüdische Tora formuliert es außergewöhnlich klar: „Den Fremden sollst du nicht bedrücken; ihr wisst selbst, wie dem Fremden zumute ist.“ (Ex 23,9). Das Christentum radikalisiert diese Perspektive im Gleichnis vom barmherzigen Samariter; die Menschenrechte übersetzen sie schließlich in universelle Rechtsansprüche.
Europa muss deshalb weder seine Grenzen aufgeben noch seine Rückführungsentscheidungen aussetzen. Aber es muss beweisen, dass Effizienz und Menschenwürde keine Gegensätze sind.
Nicht „Remigration durch die Hintertür“ ist der juristische Prüfstein – sondern die viel nüchternere Frage:
Kann Europa Menschen zurückführen, ohne seine eigene Rechtsordnung dabei außer Kraft zu setzen?
Wenn die Antwort Ja lautet, muss es das beweisen. Wenn die Antwort Nein lautet, darf kein politisches Etikett die Verantwortung verdecken.
„Mit Unterstützung von ChatGPT erstellt und redaktionell überprüft.“
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