es muss offenbar ordentlich knallen, damit mensch sich seiner tradition sicher sein kann.
in zell am see wird mit einer kanone geschossen (ORF salzburg bericht). ein englisches ehepaar klagt über gehörschäden. es gibt eine anzeige wegen körperverletzung. und was sagt der schützenobmann? sinngemäß: das lassen wir uns nicht nehmen. na dann.
was genau lassen „wir“ uns nicht nehmen?
das recht, anderen menschen ungefragt in die ohren zu knallen?
die freude am donnernden geräusch von waffen? die begeisterung an uniformen, gewehren, dem marschieren und militärischem auftreten? oder einfach das gute alte gefühl: wir machen das schon immer so, also wird es wohl richtig sein?
letzteres dürfte der eigentliche kern sein.
denn „tradition“ ist eines dieser wunderbaren wörter, mit denen man praktisch alles gegen jede vernünftige frage immunisieren kann.
warum machen wir das?
weil es tradition ist???
warum muss es so bleiben?
weil es tradition ist???
warum darf man es nicht hinterfragen?
weil es tradition ist???
aber: tradition ist kein naturgesetz.
sie ist von menschen gemacht. und was menschen gemacht haben, können menschen auch verändern. wir leben in einer zeit, in der wir über künstliche intelligenz, klimawandel, demografischen wandel, neue arbeitswelten und gesellschaftliche vielfalt diskutieren. wir schicken raumsonden zum mars. wir entwickeln künstliche organe. wir reden über eine gesellschaft, in der alle menschen unabhängig von ihrer herkunft, geschlecht oder reichtum gleichberechtigt und in der unterschiedliche lebensentwürfe selbstverständlich sein sollen.
und dann stehen wir plötzlich daneben und finden es irgendwie schön, wenn erwachsene männer in uniformen mit gewehren und kanonen durch die gegend ziehen???
wie schützenswert sind schützen? (gendern hinfällig)
weil es schön ist? weil es kultur ist? weil es heimat ist?
oder weil wir uns an bilder gewöhnt haben, die wir längst nicht mehr hinterfragen? es geht dabei nicht darum, menschen ihren spass zu verbieten. es geht um etwas viel grundsätzlicheres: welche bilder von gesellschaft wollen wir eigentlich weitertragen?
das bild des starken mannes mit der waffe? die militärische ordnung als gemeinschaftserlebnis? das gemeinsame marschieren als ausdruck von zugehörigkeit? den lauten schuss als beweis dafür, dass die kanone „echt“ ist?
das ist nicht zukunft. das ist primitive nostalgie mit donnerhall.
und ja: natürlich kann man sagen, dass schützenvereine teil unserer geschichte sind. aber genau deshalb darf man sie auch historisch betrachten und sich fragen, was da wirklich dahintersteckt.
man kann ihre uniformen in ein museum hängen. man kann ihre geschichte dokumentieren. man kann über ihre entstehung erzählen. man kann sich mit der frage beschäftigen, warum männer zu bestimmten zeiten unbedingt bewaffnet auftreten mussten, um ihre gemeinschaft und ihre identität zu demonstrieren. dass frauen ausgeschlossen sind, das ist halt auch gute alte tradition!
aber muss man das deshalb heute noch zelebrieren?
muss eine kanone mitten im ort krachen, damit wir wissen, dass wir heimat haben? muss man mit waffen hantieren, damit gemeinschaft entsteht? muss männlichkeit noch immer in uniform daherkommen? sollen die frauen sich den machoritualen unterordnen?
und muss jemand, der dadurch gesundheitliche probleme bekommt, dann auch noch hören: selber schuld – schließlich waren 500 menschen dabei und nur zwei haben tinnitus bekommen?
genau darin zeigt sich ein sehr problemantisches gesellschaftliches denken: wenn die mehrheit ihren spaß hat, soll sich die minderheit bitte nicht so anstellen. genau dieses denken sollten wir überwinden. eine moderne gesellschaft zeichnet sich nicht dadurch aus, dass möglichst viele möglichst laut ihren spaß haben. sondern dadurch, dass wir auch auf diejenigen achten, die nicht in unser ritual hineinpassen. aber moderne gesellschaft, das ist ja ohnehin schon ein feindbild.
auf gäste, auf kinder, auf ältere menschen, auf menschen mit besonderen empfindlichkeiten, menschen, die einfach nicht gefragt wurden, menschen, die nicht zufällig wissen können, wann neben ihnen eine kanone losgeht.
DAS wäre zivilisation.
nicht der kanonenschuss!
und vielleicht wäre es tatsächlich an der zeit, den begriff „brauchtum“ einer kleinen revision zu unterziehen. brauchtum sollte nicht bedeuten:
wir wiederholen die vergangenheit so lange, bis niemand mehr zu fragen wagt, ob sie noch sinnvoll ist.
brauchtum könnte auch bedeuten: wir nehmen das, was aus unserer geschichte wertvoll ist, und entwickeln es weiter.
ohne gewehre, ohne kanonen, ohne gleichschritt, ohne die romantisierung einer gesellschaft, in der waffen und männliche macht noch selbstverständliche symbole sind. denn wenn wir wirklich gesellschaftlich weiterkommen wollen, brauchen wir andere bilder.
nicht den mann mit dem gewehr. sondern die menschen, die widersprechen. nicht den gleichschritt, sondern die vielfalt. nicht den schuss, sondern den dialog. nicht die nostalgische flucht in eine vermeintlich bessere vergangenheit, sondern den mut, eine bessere zukunft zu gestalten. angesichts der machos, die weltweit politisch und techno-wirtschaftlich die macht testosterongesteuert und profitorientiert gegen menschen wie du und ich an sich gerissen haben, sind ewiggestrige traditionen endgültig nicht mehr haltbar.
knallt es noch oder denken wir schon?
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These: Tradition rechtfertigt keine vermeidbare Gesundheitsgefährdung.
Sachverhalt
Im konkreten Fall in Zell am See geht es laut ORF um einen Kanonenschuss bei einem Schützenfest. Ein englisches Ehepaar macht danach einen möglichen Gehörschaden und Tinnitus geltend und erstattete Anzeige wegen Körperverletzung. Eine Anzeige leitet zwar Ermittlungen ein, beweist aber weder die behauptete Verletzung noch die Verantwortlichkeit einer bestimmten Person. Eine strafrechtliche Schuld ist daher bislang nicht festgestellt. ( salzburg.ORF.at )
Wissenschaftliche Einordnung
Sehr laute Schallereignisse können das Gehör schädigen. Die WHO weist darauf hin, dass ein plötzliches, extrem lautes Geräusch unmittelbar zu Hörverlust führen kann. Lärmbelastung kann außerdem Tinnitus verursachen. Entscheidend sind insbesondere Lautstärke, Dauer und Häufigkeit der Einwirkung. ( Weltgesundheitsorganisation )
Lärm ist daher nicht bloß eine Frage des persönlichen Geschmacks, sondern kann unter bestimmten Bedingungen eine konkrete Gesundheitsgefahr darstellen. Ob eine solche Gefahr im Einzelfall tatsächlich eingetreten ist und wodurch sie verursacht wurde, lässt sich jedoch nur anhand der konkreten Umstände, gegebenenfalls durch medizinische Sachverständige, beurteilen. ( Weltgesundheitsorganisation )
Rechtliche Bewertung
Auch rechtlich ist der Hinweis „Das haben wir immer so gemacht“ kein Freibrief. Nach § 364 ABGB können Geräuschimmissionen insbesondere dann unzulässig sein, wenn sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Nutzung eines Grundstücks wesentlich beeinträchtigen. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt unter anderem von der Lautstärke, der Dauer und Häufigkeit der Einwirkung, dem Ort, der Entfernung zur Schallquelle sowie den örtlichen Gegebenheiten ab. Das muss im Streitfall anhand der konkreten Tatsachen geprüft werden. ( RIS )
§ 364 ABGB führt jedoch nicht automatisch zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Die zivilrechtliche Frage, ob eine Immission unzulässig war, ist von der strafrechtlichen Frage zu unterscheiden, ob eine bestimmte Person durch ihr Verhalten schuldhaft eine Körperverletzung verursacht hat. Für eine strafrechtliche Beurteilung müssten insbesondere die konkrete Verletzung, die Ursache, die Vorhersehbarkeit und die individuelle Verantwortlichkeit festgestellt werden. Ob dies der Fall ist, hängt von den Ermittlungsergebnissen und gegebenenfalls von einer gerichtlichen Entscheidung ab.
Unabhängig davon gilt als allgemeiner Sorgfaltsgrundsatz: Wer einen Brauch ausübt, sollte erkennbare Risiken für Unbeteiligte berücksichtigen und vermeidbare Gefahren möglichst reduzieren. Welche konkreten Schutzmaßnahmen erforderlich oder rechtlich geboten sind, hängt wiederum von den Umständen des Einzelfalls ab. Tradition kann solche Pflichten nicht von vornherein ausschließen.
Schlussfolgerung
Entscheidend ist nicht allein, ob ein Brauch alt ist, sondern ob er unter den konkreten Bedingungen verantwortbar ausgeübt werden kann. Ein Brauchtum, das Rücksicht auf Unbeteiligte nimmt und Risiken angemessen begrenzt, kann bewahrt werden. Ob im konkreten Fall vermeidbare gesundheitliche Schäden verursacht wurden oder rechtliche Pflichten verletzt wurden, ist jedoch keine Frage bloßer Wertung, sondern muss anhand der Beweise und der einschlägigen rechtlichen Maßstäbe geprüft werden.
Das ist keine Geringschätzung von Tradition, sondern ihre notwendige menschliche Begrenzung. Die eigentliche Frage lautet daher: Knallt es noch – oder denken wir schon? Eine aufgeklärte Tradition verbindet kulturelle Erinnerung mit Rücksicht auf den Menschen.
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