wiederbetätigung – 75 jahre nach novemberpogrom

Stolperstein 1 / personenkomitee stolpersteine

wie das personenkomitee stolpersteine in salzburg bekannt gibt, wurden nun in den letzten tagen neuerlich stolpersteine besprüht. dies ist nun eine erneute rechtsextreme schmieraktion, nach einer vorangehenden serie der letzten wochen, bei der nicht nur 31 stolpersteine beschmiert wurden, sondern auch zahlreiche nazi-parolen an wände, schaltkästen und kleidersammelboxen gesprüht wurden.

der in diesem zusammenhang gefasste angeblich geständige täter somit kein einzeltäter, die schmierereien sind eine serie, die auf mehrere täterInnen schliessen lässt und wohl längst noch nicht aufgeklärt ist.

das personenkomitee hat bereits anzeige beim bundesamt für verfassungsschutz erstattet, denn die gezielten beschädigungen von erinnerungssteinen an opfer des nationalsozialismus sind eindeutig ein politischer akt der wiederbetätigung.

es ist mit sicherheit auch kein zufall, dass die neuerlichen schmierereien zu den gedenkfeiern „75 jahre novemberpogrom“ am 9.11. auftauchen. auffällig auch, dass nun ausschliesslich solche steine beschmiert wurden, die an jüdische opfer erinnern.

wer immer solche schmierereien entdeckt ist aufgerufen, diese sowohl beim personenkomitee, der stadt salzburg, als auch den behörden zu melden.

denn es sollte uns alle alarmieren:

wiederbetätigung – 75 jahre nach dem salzburger novemberpogrom.

http://www.stolpersteine-salzburg.at

dazu passende artikel

soll arm sein mit geldstrafe geahndet werden?

screenshot bernhard jenny

update 23.10.2013: um 9:25 wurde das absurde gesetz, das „wildes campieren“ mit bis zu 10.000 euro strafe bzw. bis zu 14 tagen ersatzfreiheitsstrafe ahndet, mit den stimmen von spö, övp und der braunen im gemeinderat beschlossen.

die stadt salzburg kriminalisiert nun die armen obdachlosen!

der unten stehende appell von gestern an die abgeordneten war erfolglos.

____________________________

appell an abgeordnete des salzburger gemeinderates

der wahnsinnsbeschluss, obdachlose für das „wilde campen“, also das übernachten im freien – mit oder ohne schlafsack in zukunft statt mit ein paar hundert mit 10.000 € strafe (siehe standard) zu verfolgen könnte noch rückgängig gemacht werden.

die voraussetzung: die roten gemeinderätInnen stimmen morgen im gemeinderat NICHT dem beschluss des stadtsenats zu, wo die kriminalisierung der schwachen und ärmsten mit den stimmen der ultrarechten, der möchtegernultrarechten und der roten beschlossen wurde. die brügerliste war als einzige dagegen.

kann es den einzug der vernunft geben? ich appelliere an alle abgeordneten im gemeinderat, besonders an jene der spö: wollt ihr wirklich vorauseilend den rechten zustimmen? passt der beschluss zu einer noch nie dagewesenen aufwandsentschädigung eines parteivorsitzenden gleichzeitig mir dem beschluss zur verfolgung der armen per extrem hoher strafandrohung?

seid mutig und stimmt solidarisch, sozial und demokratisch. wäre ein schönes zeichen…
macht das jahr der offenen tür auch zum jahr des offenen geistes!

oder

soll arm sein mit geldstrafe geahndet werden?

lets stronach!

foto: original michael thurm überarbeitung bernhard jenny

ich hab mit frank gar nichts am hut. null. aber vielleicht taugt er doch noch (in abwesenheit) als politisches role model? frank will das geld zurück, das er in die partei gesteckt hat. begründung: die wahlen sind nicht so ausgegangen, wie er es gewollt hätte.

die wahlen sind auch nicht so ausgegangen, wie ich das gewollt habe. also: bitte mein geld zurück! es steckt in den parteienförderungen, die umfangreich an alle parteien geflossen sind. ai wont mai mani begg. oder so.

ist das nicht für euch alle eine spannende idee? jemand unzufrieden mit dem wahlausgang? wollt ihr euer steuergeld zurück? eben!

lets stronach!

_______
foto: original michael thurm überarbeitung bernhard jenny creative commons by-nc-sa

wir sind nur EINE menschheit.

foto: bernhard jenny

die aktuelle diskussion über schernberg ist traurig. zutiefst traurig. denn auf welchem niveau nun der diskurs über den ausbau des „behindertenheimes st. vinzenz“ geführt wird, zeigt deutlich, wie weit es mit dem verständnis von inklusion in unserer gesellschaft ist.

wenn der schwarzacher bürgermeister und landtagsabgeordnete andreas haitzer darüber verärgert ist, dass der soziallandesrat heinrich schellhorn nicht bereit ist, 19 millionen in eine segregative anstalt zu investieren, dann ist es beschämend, wenn er mit dem erhalt von „hochwertigen“ arbeitsplätzen argumentiert.

restlos unverständlich ist aber, dass er die tatsache, dass die bewohnerInnen des heimes immer wieder „einkaufsfahrten und ausflüge“ machen würden und sogar manchmal zu fuss ins ortszentrum kämen, „um geschäfte und kaffeehäuser zu besuchen“ als beweise dafür anführt, dass die einrichtung ein „wertvoller beitrag zur inklusion“ sei.

da haben noch sehr viele nicht verstanden was inklusion ist. dass segregation grundsätzlich niemals mit inklusion vereinbar ist, dass jede form von SONDERanstalten und SONDEReinrichtungen das genaue gegenteil von inklusion ist, egal wieviele ausflüge und besuche stattfinden sollte mal jemand dem herrn bürgermeister und landtagsabgeordneten erklären. die UN-konvention sinnerfassend lesen würde auch nicht schaden.

wer immer noch die menschen in solche und solche sortiert, wobei die einen zum objekt der betreuung und verwaltung werden, die anderen zu betreuenden und verwaltenden, muss dringend sein weltbild umbauen.

inklusion ist kein prinzip der betreuung oder der wohnformen für menschen mit behinderung. inklusion ist das prinzip, dass menschen grundsätzlich verschieden sind, die unterschiede aber niemals zum anlass für segregation – in welcher form auch immer – werden dürfen.

an dem tag, wo uns „behindertenheime“ so absurd vorkommen wie „sonderanstalten für rechtshänderInnen“, „brillenträgerInnenheime“ oder „arbeitslosenheime“ wäre ein wesentlicher schritt geschafft. traurig, dass sie uns in zusammenhang mit pflegebedürftigen, aber auch im falle von flüchtlingen so ungemein geläufig sind.

ich wünsche dem diskurs jenseits von partei- und ideologiegrenzen einen durchbruch in der erkenntnis, wie revolutionär und bereichernd für ALLE die umsetzung der inklusion sein kann und dass inklusion keine verliererInnen produziert. von der gestaltung der lebensmöglichkeiten für ALLE profitieren eben auch ALLE.

dann wäre das traurige niveau überwunden.
veränderung verlangt offenheit.
offenheit für die – letztlich einfache – erkenntnis:
wir sind nur EINE menschheit.

__________________
ich habe bereits zweimal ausführlich zu diesem thema stellung genommen.

12.8.2013: 19 millionen im sinne von artikel 19
20.9.2013: schluss mit ghetto. jetzt inklusion.

schluss mit ghetto. jetzt inklusion.

foto: LMZ Franz Neumayr/SB

unter der schlagzeile „sparstift macht nicht halt vor den ärmsten der armen“ bringt ak-präsident siegfried pichler in einer presseaussendung heute seine verärgerung darüber zum ausdruck, dass nun die geplante „sanierung des behindertenheims“ st.vinzenz / schernberg doch nicht stattfinden soll. doch pichler übersieht in seiner verärgerung wesentliches.

mag schon sein – traurig genug – dass geld fehlt, dass dem land wirklich hinten und vorne, oben und unten die euros fehlen, die nun einmal verjuxt wurden. aber dennoch geht es hier nicht darum, dass die „ärmsten der armen“ nicht unterstützt werden sollen oder dass der sparstift menschen mit behinderung treffen soll, sondern dass die segregative arbeit mit menschen mit behinderung endgültig keine fortsetzung mehr erfahren darf. folglich darf auch kein geld dafür ausgegeben werden.

die politische entscheidung des soziallandesrates schellhorn hier deutlich STOPP zu sagen, kann nur richtig sein, selbst wenn – wie pichler ausmalt – eine sanierung des heimes schernberg einen „konjunkturschub“ bedeuten würde und „200 arbeitsplätze dran hängen“.

segregation wird nicht richtiger, wenn sie arbeitsplätze sichert. segregation gehört beendet. und wenn das lebens- und arbeitsumfeld der bestehenden heimeinrichtung nicht mehr erträglich ist, dann muss das dringenst geändert werden. statt heime zu sanieren, gehören sie geschlossen.

heime sind gestrig. und ich wiederhole hier mein statement aus einem früheren artikel:

was in der asyldebatte die abschiebung ist, ist in der frage der menschen mit behinderung das abschieben in heime.

die UN-konvention scheint mit dem ruf nach einer wirklich „unabhängigen lebensführung und teilhabe an der gemeinschaft für alle“ so manche kleingeister zu überfordern.

umso wichtiger die klare politische ansage:
schluss mit ghetto. jetzt inklusion.

_____
bild: modell des geplanten ausbaues – LMZ franz neumayr/sb

warnung: falsche polizistInnen in salzburg!

warnung

in den letzten tagen kam es zu dubiosen vorfällen in der salzburger innenstadt. mit aggressiv einschüchterndem auftreten führten ein mann und eine frau „personenkontrollen“ durch, verlangten ausweise, stellten fragen wie „haben sie schon einmal mit der polizei schwierigkeiten gehabt?“ oder nach sonstigen privaten details ohne sich selbst auszuweisen. sie verlangten die aushändigung von ausweisen oder ähnlichem, telefonierten dann mit den daten der dokumente herum und wollten so den eindruck erwecken, kriminalbeamtInnen zu sein.

recherchen mit ortsbezug und zeitangabe bei der polizei haben jedoch ergeben, dass

„durch keine Dienststelle der Landespolizeidirektion Kontrollen an besagter Örtlichkeit zum angegebenen Zeitpunkt durchgeführt wurden.“

(zitat aus uns vorliegendem schreiben der poldion)

die polizei empfiehlt in diesem fall eine anzeige „gegen unbekannt“.

in wessen auftrag und mit welchem ziel solche pseudopolizistInnen in zivil menschen in unserer innenstadt lästig werden, gilt es herauszufinden. jedenfalls bitte weitersagen und stets auf identifizierung von beamtInnen bestehen!

Heinz Schoibl: Anmerkungen zu den Schwerpunkten Armuts- und Wohnpolitik

gastkommentar schoibl heinz

Soziales und Pflege
Mit Blick auf Sozial- und Gesundheitspolitik geht das Arbeitsübereinkommen (der Schwarz/Grün/Gelben Koalition in Salzburg, Anm. d.R.) auch auf das Thema Wohnen & Wohnungslosenhilfe ein und stellt hier fest, dass es Maßnahmen auf zwei Ebenen geben soll. Das betrifft zum einen die Frage der Leistbarkeit von Wohnen und zum anderen die Vorsorgen für die Wohnungslosenhilfe (WLH). Insgesamt erweist sich das Arbeitsübereinkommen dabei als äußerst zurückhaltend und wenig kreativ.
Im Einzelnen:

ad Leistbarkeit: Die Überlegungen zur Verbesserung der Leistbarkeit von Wohnen begnügen sich damit, eine Ausdehnung der Wohnbeihilfe auf befristete Mietverhältnisse sowie eine Anpassung des höchstzulässigen Wohnungsaufwandes zu fordern. Damit greift das Arbeitsübereinkommen tatsächlich nur einen eher unwesentlichen Aspekt der grundlegenden Misere auf, unter der die WLH in Salzburg wesentlich krankt >>> der grundlegende Mangel an leistbaren Wohnungen und das Versagen des geförderten Wohnungsmarktes in Salzburg, Einkommensarmut und Wohnprekariat zu entkoppeln, bleiben damit unangetastet. Eine Verbesserung des Anspruchs auf Wohnbeihilfe als auch eine Anpassung des höchst zulässigen Wohnaufwandes ändern letztlich nichts daran, dass Armutshaushalte weiterhin auf den privaten Wohnungsmarkt, der sich ib. durch Befristung der Mietverhältnisse und Überteuerung auszeichnet, angewiesen bleiben. Die Wohnperspektive von Armutshaushalten verharrt weiterhin im Prekariat ungenügender Wohnsicherheit und den Vorzeichen profitabler Verwertung von privatem Wohneigentum. Der wichtige Bereich des geförderten Mietwohnungsmarktes zur Abdeckung von Bedürfnissen nach einer adäquaten Versorgung mit leistbaren Wohnungen bleibt zur Gänze ebenso ausgespart, wie auch die Frage einer möglichen Beauftragung der WLH zur Vermittlung ihrer Klientel in geförderten Wohnraum völlig offen bleibt.

ad Wohnungslosenhilfe: Die Vorhaben zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der WLH, die im Übrigen dringend geboten erscheint, sind nachgerade nebulös. Hier wird die Entwicklung von Modellprojekten zur Prävention sowie zur Bewältigung von Wohnungslosigkeit empfohlen – wie bitte? Damit geht das Arbeitsübereinkommen simpel an den Fakten einer 30jährigen Geschichte der WLH vorbei, die in ihrer fachlichen und methodischen Entwicklung schlicht durch die Tatsache behindert wird, dass sie keinen ausreichenden Zugang zu leistbaren und adäquaten Wohnungen gewährleisten kann und damit darauf fixiert bleibt, wohnungslose Personen und Haushalte in ihrer Wohnungslosigkeit zu begleiten. Wem nun mit neuen Modellprojekten wohl gedient wäre, bleibt hier gänzlich offen. Der anschließend noch aufgegriffene Vorschlag, durch ‚housing first‘ die bestehende chronifizierte Wohnungslosigkeit zu bekämpfen, stellt ein Bekenntnis zu einem bereits gestarteten Projekt dar – fein, dass sich solcherart zumindest nichts verschlechtern soll, was sich inzwischen bereits bewährt.

Zusammenfassend: Bekämpfung von Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit sieht anders aus!
Unter den im Arbeitsübereinkommen niedergelegten Vorzeichen ist eine Bewältigung der Wohnungsnot in Salzburg nicht zu erwarten, im Gegenteil: Wer in Salzburg von Armut betroffen ist, wird sich auch weiterhin mit kläglichen Wohnperspektiven begnügen müssen >>> kleiner Trost am Rande: das Wohnprekariat wird in Zukunft vielleicht etwas weniger kosten!

Die WLH selbst wird unter den Vorzeichen der primären Wohnversorgung der Armutsbevölkerung auf dem privaten Wohnungsmarkt auch in Zukunft kaum mehr leisten können, als punktuelle Hilfen zur Linderungen von individuellen Notlagen zu realisieren, wird aber an den strukturellen Defiziten einer armutspolitisch blinden Wohnpolitik weiterhin nicht rütteln können.

Wohnpolitik

In gnadenloser Treue zur Tradition einer mittelschichtsorientierten Wohnpolitik der vergangenen Jahrzehnte bekennt sich auch das Arbeitsübereinkommen zur Gleichbehandlung von Wohneigentum einerseits und der Förderung des Mietwohnbaus, um gleich anschließend anzumerken, dass durch den Verkauf von Mietwohnungen die finanziellen Mittel für den Wohnungsneubau aufgebessert werden können.

Ich halte diese Grundhaltung schlichtweg für verfehlt, u.a. weil damit die Ursachen für die Salzburger Wohnungsnot gänzlich unter den Teppich gekehrt und die Expertise von MitarbeiterInnen der Sozialen Arbeit und der Wohnungslosenhilfe negiert werden.

Im Einzelnen:
ad Recht auf Wohnen: In der Präambel zu den wohnpolitischen Überlegungen und Vorhaben bekennt sich das Arbeitsübereinkommen dazu, dass Wohnen ein menschliches Grundbedürfnis ist. Daran schließt jedoch keineswegs ein Bekenntnis dazu, wonach den BewohnerInnen Salzburgs ein Recht auf Wohnen zu gewährleisten wäre. Vielmehr begnügt sich das Arbeitsübereinkommen mit einer sehr schlichten und nur wenig verpflichtenden Zielerklärung mit folgendem Wortlaut: „… jeder Mensch im Land Salzburg soll bedarfsgerecht, qualitätsvoll und leistbar wohnen können“.

ad Bestand: Das Arbeitsübereinkommen geht beim Schwerpunkt der Wohnpolitik mit keinem Wort auf Agenden und Aufgabenstellungen der Bestandspolitik, d.h. der Pflege und Förderung des Bestandes an preisgünstigen Mietwohnungen ein >>> im Gegenteil soll damit das Kleingeld für den Wohnungsneubau aufgebessert werden.

ad Sozialbindung: Eine totale Neubauorientierung der Wohnpolitik unter den Vorzeichen des gänzlichen Verzichtes auf Wahrung der Sozialbindung ist unter armutspolitischen Gesichtspunkten schlicht kontraproduktiv >>> zudem soll mit der Förderung von Mietkauf-Modellen und dem (begünstigten?) Ausverkauf des Bestandes an leistbaren Mietwohnungen das Potential des geförderten Mietwohnungsmarktes weiter reduziert und abgebaut werden.

ad ‚Smart Wohnen‘: Die Wohnversorgung von Armutshaushalten wird mit dem Stichwort „smart Wohnen‘ gänzlich aus dem Bereich der allgemeinen Wohnpolitik, nämlich der Gewährleistung einer adäquaten Wohnversorgung der Bevölkerung, herausgenommen. Armutshaushalten steht mithin die Wohnnot-Versorgung in einer Sonderversorgungsschiene für ausgewiesene Zielgruppen (Getto von Schlichtwohnungen?) bevor >>> ein zentrales Argument der bisher so vehement verteidigten Förderung von Wohneigentum, damit die Grundlagen für einen sozialen Mix in den Wohnanlagen zu gewährleisten, wird damit in entlarvender Manier weggewischt (ist vielleicht ganz gut so, weil ehrlicher!).

ad einkommensbezogene Miete: Ganz still und leise kommt unter dem Stichwort der einkommensbezogenen Mietpreisbildung das ÖVP-Liebkind der Einkommensüberprüfung im geförderten Mietwohnbau zum Vorschein – hier jedoch, ohne die eigenen Absichten zu deklarieren und ohne auf den Tisch zu legen, was es mit dieser Forderung auf sich hat.

ad Gemeinnützigkeit: Last but not least wird im Arbeitsübereinkommen zudem auch das Prinzip der Gemeinnützigkeit im geförderten Mietwohnungsbau zu Grabe getragen >>> in der Erwartung, dass privatwirtschaftlich und gewinnorientiert arbeitende Bauträger sich im Mietwohnungsbau engagieren und für kostengünstigen Wohnraum sorgen werden?

Sieht so ‚grüne‘ Wohnpolitik aus?
Ich halte dieses wohnpolitische Programm für armutspolitisch verfehlt und kontraproduktiv. Das ist im Gegenteil >>> ein Armutszeugnis für die wohnpolitischen Perspektiven einer neuen Regierung in Salzburg, die sich einen Neustart auf ihre Fahnen geschrieben hat, im Detail aber wohl noch nicht einmal das hält, was bisher unter dem Stichwort Wohn- und Sozialpolitik geleistet wurde!

Abschließende Empfehlung: Als Wegweiser für allfällige Nachbesserungen einer armutspolitisch verfehlten Wohnungspolitik möchte ich hier auf das Paper des Forum Wohnungslosenhilfe verweisen, das in Kooperation mit dem Armutsnetzwerk produziert und der Öffentlichkeit vorgestellt wurde: „Umgedacht“, Salzburg April 2013.

__________
Autor: Heinz Schoibl,
helix – forschung und beratung
http://helixaustria.com