Heinz Schoibl: Anmerkungen zu den Schwerpunkten Armuts- und Wohnpolitik

gastkommentar schoibl heinz

Soziales und Pflege
Mit Blick auf Sozial- und Gesundheitspolitik geht das Arbeitsübereinkommen (der Schwarz/Grün/Gelben Koalition in Salzburg, Anm. d.R.) auch auf das Thema Wohnen & Wohnungslosenhilfe ein und stellt hier fest, dass es Maßnahmen auf zwei Ebenen geben soll. Das betrifft zum einen die Frage der Leistbarkeit von Wohnen und zum anderen die Vorsorgen für die Wohnungslosenhilfe (WLH). Insgesamt erweist sich das Arbeitsübereinkommen dabei als äußerst zurückhaltend und wenig kreativ.
Im Einzelnen:

ad Leistbarkeit: Die Überlegungen zur Verbesserung der Leistbarkeit von Wohnen begnügen sich damit, eine Ausdehnung der Wohnbeihilfe auf befristete Mietverhältnisse sowie eine Anpassung des höchstzulässigen Wohnungsaufwandes zu fordern. Damit greift das Arbeitsübereinkommen tatsächlich nur einen eher unwesentlichen Aspekt der grundlegenden Misere auf, unter der die WLH in Salzburg wesentlich krankt >>> der grundlegende Mangel an leistbaren Wohnungen und das Versagen des geförderten Wohnungsmarktes in Salzburg, Einkommensarmut und Wohnprekariat zu entkoppeln, bleiben damit unangetastet. Eine Verbesserung des Anspruchs auf Wohnbeihilfe als auch eine Anpassung des höchst zulässigen Wohnaufwandes ändern letztlich nichts daran, dass Armutshaushalte weiterhin auf den privaten Wohnungsmarkt, der sich ib. durch Befristung der Mietverhältnisse und Überteuerung auszeichnet, angewiesen bleiben. Die Wohnperspektive von Armutshaushalten verharrt weiterhin im Prekariat ungenügender Wohnsicherheit und den Vorzeichen profitabler Verwertung von privatem Wohneigentum. Der wichtige Bereich des geförderten Mietwohnungsmarktes zur Abdeckung von Bedürfnissen nach einer adäquaten Versorgung mit leistbaren Wohnungen bleibt zur Gänze ebenso ausgespart, wie auch die Frage einer möglichen Beauftragung der WLH zur Vermittlung ihrer Klientel in geförderten Wohnraum völlig offen bleibt.

ad Wohnungslosenhilfe: Die Vorhaben zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der WLH, die im Übrigen dringend geboten erscheint, sind nachgerade nebulös. Hier wird die Entwicklung von Modellprojekten zur Prävention sowie zur Bewältigung von Wohnungslosigkeit empfohlen – wie bitte? Damit geht das Arbeitsübereinkommen simpel an den Fakten einer 30jährigen Geschichte der WLH vorbei, die in ihrer fachlichen und methodischen Entwicklung schlicht durch die Tatsache behindert wird, dass sie keinen ausreichenden Zugang zu leistbaren und adäquaten Wohnungen gewährleisten kann und damit darauf fixiert bleibt, wohnungslose Personen und Haushalte in ihrer Wohnungslosigkeit zu begleiten. Wem nun mit neuen Modellprojekten wohl gedient wäre, bleibt hier gänzlich offen. Der anschließend noch aufgegriffene Vorschlag, durch ‚housing first‘ die bestehende chronifizierte Wohnungslosigkeit zu bekämpfen, stellt ein Bekenntnis zu einem bereits gestarteten Projekt dar – fein, dass sich solcherart zumindest nichts verschlechtern soll, was sich inzwischen bereits bewährt.

Zusammenfassend: Bekämpfung von Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit sieht anders aus!
Unter den im Arbeitsübereinkommen niedergelegten Vorzeichen ist eine Bewältigung der Wohnungsnot in Salzburg nicht zu erwarten, im Gegenteil: Wer in Salzburg von Armut betroffen ist, wird sich auch weiterhin mit kläglichen Wohnperspektiven begnügen müssen >>> kleiner Trost am Rande: das Wohnprekariat wird in Zukunft vielleicht etwas weniger kosten!

Die WLH selbst wird unter den Vorzeichen der primären Wohnversorgung der Armutsbevölkerung auf dem privaten Wohnungsmarkt auch in Zukunft kaum mehr leisten können, als punktuelle Hilfen zur Linderungen von individuellen Notlagen zu realisieren, wird aber an den strukturellen Defiziten einer armutspolitisch blinden Wohnpolitik weiterhin nicht rütteln können.

Wohnpolitik

In gnadenloser Treue zur Tradition einer mittelschichtsorientierten Wohnpolitik der vergangenen Jahrzehnte bekennt sich auch das Arbeitsübereinkommen zur Gleichbehandlung von Wohneigentum einerseits und der Förderung des Mietwohnbaus, um gleich anschließend anzumerken, dass durch den Verkauf von Mietwohnungen die finanziellen Mittel für den Wohnungsneubau aufgebessert werden können.

Ich halte diese Grundhaltung schlichtweg für verfehlt, u.a. weil damit die Ursachen für die Salzburger Wohnungsnot gänzlich unter den Teppich gekehrt und die Expertise von MitarbeiterInnen der Sozialen Arbeit und der Wohnungslosenhilfe negiert werden.

Im Einzelnen:
ad Recht auf Wohnen: In der Präambel zu den wohnpolitischen Überlegungen und Vorhaben bekennt sich das Arbeitsübereinkommen dazu, dass Wohnen ein menschliches Grundbedürfnis ist. Daran schließt jedoch keineswegs ein Bekenntnis dazu, wonach den BewohnerInnen Salzburgs ein Recht auf Wohnen zu gewährleisten wäre. Vielmehr begnügt sich das Arbeitsübereinkommen mit einer sehr schlichten und nur wenig verpflichtenden Zielerklärung mit folgendem Wortlaut: „… jeder Mensch im Land Salzburg soll bedarfsgerecht, qualitätsvoll und leistbar wohnen können“.

ad Bestand: Das Arbeitsübereinkommen geht beim Schwerpunkt der Wohnpolitik mit keinem Wort auf Agenden und Aufgabenstellungen der Bestandspolitik, d.h. der Pflege und Förderung des Bestandes an preisgünstigen Mietwohnungen ein >>> im Gegenteil soll damit das Kleingeld für den Wohnungsneubau aufgebessert werden.

ad Sozialbindung: Eine totale Neubauorientierung der Wohnpolitik unter den Vorzeichen des gänzlichen Verzichtes auf Wahrung der Sozialbindung ist unter armutspolitischen Gesichtspunkten schlicht kontraproduktiv >>> zudem soll mit der Förderung von Mietkauf-Modellen und dem (begünstigten?) Ausverkauf des Bestandes an leistbaren Mietwohnungen das Potential des geförderten Mietwohnungsmarktes weiter reduziert und abgebaut werden.

ad ‚Smart Wohnen‘: Die Wohnversorgung von Armutshaushalten wird mit dem Stichwort „smart Wohnen‘ gänzlich aus dem Bereich der allgemeinen Wohnpolitik, nämlich der Gewährleistung einer adäquaten Wohnversorgung der Bevölkerung, herausgenommen. Armutshaushalten steht mithin die Wohnnot-Versorgung in einer Sonderversorgungsschiene für ausgewiesene Zielgruppen (Getto von Schlichtwohnungen?) bevor >>> ein zentrales Argument der bisher so vehement verteidigten Förderung von Wohneigentum, damit die Grundlagen für einen sozialen Mix in den Wohnanlagen zu gewährleisten, wird damit in entlarvender Manier weggewischt (ist vielleicht ganz gut so, weil ehrlicher!).

ad einkommensbezogene Miete: Ganz still und leise kommt unter dem Stichwort der einkommensbezogenen Mietpreisbildung das ÖVP-Liebkind der Einkommensüberprüfung im geförderten Mietwohnbau zum Vorschein – hier jedoch, ohne die eigenen Absichten zu deklarieren und ohne auf den Tisch zu legen, was es mit dieser Forderung auf sich hat.

ad Gemeinnützigkeit: Last but not least wird im Arbeitsübereinkommen zudem auch das Prinzip der Gemeinnützigkeit im geförderten Mietwohnungsbau zu Grabe getragen >>> in der Erwartung, dass privatwirtschaftlich und gewinnorientiert arbeitende Bauträger sich im Mietwohnungsbau engagieren und für kostengünstigen Wohnraum sorgen werden?

Sieht so ‚grüne‘ Wohnpolitik aus?
Ich halte dieses wohnpolitische Programm für armutspolitisch verfehlt und kontraproduktiv. Das ist im Gegenteil >>> ein Armutszeugnis für die wohnpolitischen Perspektiven einer neuen Regierung in Salzburg, die sich einen Neustart auf ihre Fahnen geschrieben hat, im Detail aber wohl noch nicht einmal das hält, was bisher unter dem Stichwort Wohn- und Sozialpolitik geleistet wurde!

Abschließende Empfehlung: Als Wegweiser für allfällige Nachbesserungen einer armutspolitisch verfehlten Wohnungspolitik möchte ich hier auf das Paper des Forum Wohnungslosenhilfe verweisen, das in Kooperation mit dem Armutsnetzwerk produziert und der Öffentlichkeit vorgestellt wurde: „Umgedacht“, Salzburg April 2013.

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Autor: Heinz Schoibl,
helix – forschung und beratung
http://helixaustria.com

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