noch mehr polizeiloks bitte!

polizei fährt bahn - foto: bernhard jenny

nein. es ist kein abschiebetransport. auch werden in diesem zug vermutlich nicht mehr als sonst durchschnittlich in anderen zügen verhaftet oder kontrolliert. wobei es immer die offensichtlich anders aussehenden trifft, rassistische fahndungsfilter sind bei der zivilstreife immer wieder zu beobachten. und verbreiten regelmässig in zügen bei bestimmten mitfahrenden das zufriedene bauchgefühl, dass die polizei „nur die richtigen“ verfolgt und erwischt. des passt scho so.

da können dann der hansi und die poldi zufrieden schmatzend das jausenbrot mit bier weiter geniessen, während der inder, der so verdächtig ausschaut wie alle inder, die sind ja selber schuld, wenn sie so ausschauen, zum fünftenmal seit reiseantritt seine 3 gepäcksstücke durchsuchen lassen muss und er wieder und wieder gefragt wird, was er denn überhaupt da wolle. da bei uns. da wo wir noch eine polizei haben, die funktioniert.

so 100.000 netto dürften es schon sein, die die mikl-leitner da den öbbs rüberschieben muss, damit sie eine taurus lok, den stolz der österreichischen bahnerseele so fuchsteufelswild bekleben. kommissar rex da, flughafenpolizei dort, a nette polizistin, die den verkehr regelt und ein paar wilde sondertruppler, die sich über die immer gleichen übungswände abseilen. maskiert natürlich. damit der binladen sie nicht erkennt. der ist zwar schon tot, aber man weiss ja nie. ja da ist die welt noch in ordnung. bei der polizei, bei der bahn und auf dem jausentischerl im zug. geh poidi moch no a dosn auf.

„wast, was ma da franzi gestern dazöd hod,“ sagt die poldi zum hansi, „de von da partei, de hom do in gwisse zeidungen so fü inseriert, damits nix bleds über eana schreim. und a teil von dem göd is daun wieda an die partei zruckgaunga.“ der hansi trinkt sein bier weiter, wortlos. „und da franzi sogt, de dann des imma no so, do kennans sofü ausschuss mochn, wias woin“. die poldi wundert sich nicht, dass der hansi nich reagiert, wenn sie was sagt. der schaut zum fenster raus. das ist immer so.

weder der hansi noch die poldi haben gesehen, welche lok ihren zug nach tirol zieht. aber schönes wetter war.

nachtrag: wenn der „ich kann auch so grausam dreinschaun wie die schottermizzi“-ministerin noch ein paar solche loks gefallen würden, und sie dafür kein budget mehr für menschenjagd auf asylwerberInnen hätte, um diese zu deportieren, dann könnte ich mit noch vielen polizeiloks leben.
noch mehr polizeiloks bitte!

polizei fährt bahn - foto: bernhard jenny

wer die polizeilok unbedingt finden (oder meiden) will, hier ist der standort nachvollziehbar:
http://www.oebb-werbecenter.at/de/Loks/index.jsp

positive entscheidung bedeutet noch keine sicherheit

ehirocode foto:daniel hrncirs

ehiro code – jener htl-schüler der im november 2010 aufgrund massiver proteste aus der schubhaft gerettet werden konnte – hält nun eine positive entscheidung in händen,
die bestätigt, dass eine ausweisung aus dem österreichischen bundesgebiet gemäss paragraph 10 AsylG auf dauer unzulässig ist.

dennoch wendet sich ehiro code an die unterstützerInnen von damals. denn sein vertrauen ist verständlicherweise gestört. es soll jetzt einen antrag auf die rot-weiss-rote-karte bei exakt jenem amt MA35 stellen, wo er bereits einmal den antrag auf bleiberecht gestellt hatte. damals hat er 9 monate keine antwort erhalten, obwohl seine unterlagen komplett waren, bis ihn schliesslich die polizei verhaftet hat.

„Ich habe Angst und ich bin verwirrt“ schreibt ehiro code in seinem appell an alev korun und alle anderen unterstützerInnen. er bittet um unterstützende aufmerksamkeit, damit sich das spiel von damals nicht nochmals wiederholen kann.

es wird spürbar, wie tief die erschütterung in menschen sitzen muss, die einmal von unseren behörden schlecht behandelt wurden. es ist verständlich, dass es ehiro code schwer fällt, vertrauen aufzubauen.

erst wenn er die rot-weiss-rote karte in händen hat, wird ein erster schritt in richtung normalisierung möglich sein. wirkliches vertrauen wird sicher noch länger brauchen.

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foto: daniel hrncir

frühere berichte:

2010-11-18

2010-11-15 (2)

2010-11-15 (1)

der zigfache arigona-skandal

foto: kellerabteil: wenn werde ich abgeschoben? (flickr, cc)

wir könnten uns freuen. arigona und ihre familie darf bleiben. wenn wir den zynischen eiertanz, die menschenverachtenden beschimpfungen durch eine politborderlinerin, die ministerin sein darf, wenn wir die qualen, die der familie zogaj zugemutet wurden, vergessen könnten, dann dürften wir uns freuen.

nein selbst dann nicht. denn am laufenden band handeln die fremdenfeindlichen hardliner in innenministerium und behörden weiter menschenverachtend, zynisch und leid verursachend. wer glaubt, unsere gesellschaft hätte von arigona zogaj gelernt, ist naiv.

die aktuellen fälle – wie die kosovarische familie in attnang-puchheim – sind die traurige bestätigung: die täterInnen machen ungehindert weiter. arigona hin oder her.

das ist ein nicht hinzunehmender zigfacher skandal.
deportationen müssen aufhören.

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foto: kellerabteil (creative commons, flickr)

zu traumatisiert um bleiben zu dürfen?

seit 7 jahren lebt eine tschetschenische familie in salzburg. der sohn der familie ist geborener pongauer: er ist vor 6 jahren in schwarzach auf die welt gekommen und besucht seit 2009 den kindergarten eines kleinen ortes im pongau. der bub hat sich in den letzten jahren gerade durch diesen kindergartenbesuch freundesbeziehungen aufgebaut.

zu tschetschenien hat er keinen bezug, keine kontakte und verbindungen. aber weil selbst in einem verfahren auf humanitäres bleiberecht die psychische beeinträchtigung seiner eltern nicht berücksichtigt wird, erwartet nun die ganze familie eine massive gefährdung durch deportation.

die kleinen erfolge jahrelanger engagierter psychologischer betreuung würden von einem tag auf den anderen zunichte gemacht und eine neuerliche traumatisierung in kauf genommen: kriegserlebnisse, verschleppungen, verhöre, gewalt, folter, ermordungen von familienangehörigen etc… – die bisherigen traumatisierungen sind mittlerweile von mehreren behandelnden ärztInnen/psychiaterInnen diagnostiziert und bestätigt worden.

durch die intensive psychosoziale begleitung und psychotherapeutische und auch psychiatrische unterstützung wurde es der familie erstmals möglich, fortschritte bei der bewältigung der traumatisierung zu machen und positive Schritte in richtung integration zu setzen. im jänner 2011 absolvierte der vater positiv eine ‚schnupperwoche’ im verein member, und er könnte, sobald er einen positiven aufenthaltstitel und eine arbeitsbewilligung hätte, in diesem arbeitsprojekt beginnen. weiters besucht er seit november 2010 einen deutschkurs in st.johann. beide Eltern lernten in den vergangenen wochen für die deutschprüfung auf A2-niveau.

aber das scheint niemanden zu rühren.

schon im asylverfahren, in dem eine traumatisierung eigentlich schutzwürdigkeit bedeuten würde, wurde diese psychische beeinträchtigung zum „stolperstein“ für die eltern. beide waren aufgrund ihrer erkrankung dem „prüfungsverfahren“ auf asylrelevante gründe nicht gewachsen. traumatisierte menschen sind mit der `formal-juristischen’ sprache der einvernahmen völlig überfordert. auch das ganze prozedere rund um eine antragstellung (fingerabdrücke, foto, usw.) verunsichert und ängstigt traumatisierte personen und führt zu massiven beeinträchtigungen aller kognitiven funktionen.

auch im niederlassungsverfahren wird die psychische problematik wieder zur hürde. bei der beurteilung des grades an integration wird die psychische verfasstheit der eltern zu wenig berücksichtigt. eigentlich wird von traumatisierten menschen, aus einem völlig anderen kulturkreis, ein überforderndes maß an integration verlangt. nach dem verlassen der heimat, dem kappen aller familiärer und sozialer wurzeln, mit der angst im nacken, sind sie hier, in einer völlig fremden kultur, mit einer völlig fremden sprache, gefordert, aktiv, von sich aus ihre integration zu betreiben, und dies unter erschwerten bedingungen, wie z.b. fehlender freier zugang zum arbeitsmarkt. die psychische beeinträchtigung wurde jahrelang nicht erkannt und blieb (aufgrund fehlender therapeutischer möglichkeiten) unbehandelt.

laut auskunft der fremdenpolizei st. johann wird der familie keine niederlassungsbewilligung erteilt werden, d.h., dass die ausweisung (entweder „freiwillige rückkehr“ oder zwangs-abschiebung) veranlasst wird.

eine ausweisung würde unabsehbare folgen für diese familie haben: die jetzige zumindest relative sicherheit würde völlig verloren gehen, dies würde zu einer psychischen destabilisierung führen. eine adäquate behandlung, im sinne eines sozialpsychiatrischen gesamtkonzeptes ist im herkunftsland nicht möglich. dies birgt die gefahr der massiven verschlechterung des gesundheitszustandes der eltern bis hin zur völligen eskalation. zudem bedeutet eine abschiebung eine massive und direkte gefährdung des kindes, da keine strukturen zur begleitung, betreuung und psychotherapeutischen behandlung des kindes gegeben sind.

diese familie braucht dringend eine sichere perspektive!

die verbesserung des gesundheitszustandes in den vergangenen monaten zeigt, dass es sehr wohl möglich ist, mit dem nötigen psychosozialen netz im hintergrund zur arbeitsfähigkeit und zur selbsterhaltungsfähigkeit zu gelangen.

es ist blanker zynismus, wenn menschen, die schwerstens traumatisiert sind, wegen kaltblütiger amtsbetätigung neuerlich misshandelt werden. es ist nicht hinzunehmen, dass diesem kind seine heimat (die einzige, die es bis jetzt kennt!) genommen wird, weil seine eltern aus schlimmster not zu uns geflohen sind.

und irgendwann ist es auch egal, wer in welchen amtstuben eigentlich zuständig wäre und wer nicht. ALLE politikerInnen, die diesem treiben auch nur passiv zusehen, machen sich mitschuldig. aber was heisst das heute schon noch?

was verlieren wir, wenn wir diese familie bei uns leben lassen?
was gewinnen wir, wenn wir sie deportieren und damit zerstören?

heissen wir diese menschen willkommen!

lamin jaithe muss bleiben

ich darf aus dem blog von robert misik zitieren:

Die 2. österreichische Bleiberechtskonferenz protestiert entschieden gegen die Festnahme von Lamin Jaithe. Lamin Jaithe ist entgegen allen Behauptungen gut integriert und bringt alle Voraussetzungen mit, um in Österreich zu leben und zu arbeiten.

Es gibt keinen Grund ihn abzuschieben!

Wir fordern die sofortige Freilassung von Lamin Jaithe und die Rückkehr in seine Heimat Tirol.

Im Übrigen zeigt dieser Fall deutlich, dass die derzeitigen Regelungen in Bezug auf humanitären Aufenthalt völlig unzureichend sind und willkürlich ausgelegt werden.

Wir fordern eine faire, rechtsstaatliche und transparente Bleiberechtsregelung.

Unterzeichnet u.a.

Caritas OÖ, Diakonie, Integrationshaus, SOS-Mitmensch, Volkshilfe, NrAbg Sonja Ablinger, Bischof Ludwig Schwarz, Susanne Scholl, NRAbg. Alev Korun, LAbg. Gertraud Jahn, Robert Misik

Näheres zu dieser Causa findet sich hier.

ich schliesse mich dieser forderung an und ergänze:
in unserem land gibt es viele lamins.
abschiebung ist niemals menschlich.
deportation ist niemals richtig.
einmal mehr:

KEIN MENSCH IST ILLEGAL.
BLEIBERECHT FÜR ALLE

wie amtlich ist der zynismus?

in der angelegenheit der 7köpfigen familie, die der vater (aus mazedonien) wieder verlassen sollte, weil er anstelle einer aufenthaltserlaubnis nur ein urlaubsvisum für 3 monate erhalten hat, regiert weiterhin der zynismus!

nachdem ich auf meine schreiben von letzter woche keine antwort erhalten hatte, wendete ich mich heute mit einer anfrage beim zuständigen amtsleiter, dr. michael haybäck.

auszug:

in der angelegenheit der familie (…) darf ich sie dringend bitten,
der familie endlich ein leben in ruhe zu ermöglichen.

mag. bernd huber antwortet zynisch im namen... (von wem?)

heute nachmittag bekam ich dann antwort von mag. bernd huber:

auszug:

Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom heutigen Tag, welche an Dr. Haybäck rsp. das Amt für öffentliche Ordnung in der Causa des Herrn Fuat R(…) ergangen ist, darf ich Sie höflich darauf hinweisen, dass das Amt die bestehenden Gesetze zu vollziehen hat. Das Tatbestandselement „des Inruhelassens“ ist darin nicht enthalten, wohl aber eine Interessensabwägung, die im gegenständlichen Fall auch sehr umfangreich erfolgt ist.

Ihre Anfrage richtet sich weiters an die unzuständige Behörde. Mit Erhebung der Berufung gegen die Entscheidung ist das nämlich das BMI.

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Ihre Positionen – zu welchem Thema auch immer – zu veröffentlichen, auf eine nach sachlichen Kriterien zu treffende behördliche Entscheidung kann und darf dies jedoch keinen Einfluss haben. Die Bemerkung, dass der Wahrheitsgehalt ihrer Veröffentlichungen zumindest zweifelhaft erscheinen kann, erspare ich mir.

das schreibt mag.bernd huber.

  • ist das nun die antwort der stadt salzburg?
  • antwortet huber im namen des bürgermeister-stellvertreters di preuner?
  • lässt bürgermeister schaden zu, dass so mit familien in unserer stadt umgegangen wird?
  • wie amtlich ist der zynismus?
  • manche werden mag.bernd huber kennen, es ist jener chefredakteur der „kameradschaft aktiv“, der schon mal alte nazis hoch in ehren hält oder vorträge von hitler-verherrlichern schlagkräftig verteidigt. also ein rechtsaussen.

    link zur vorgeschichte der 7köpfigen familie und fuat r.
    8.6.2011
    (dort gibt es weiterführende links zu vorangegangenen berichten

    links zur vorgeschichte von mag. bernd huber
    1.3.2011: alpendonau-neonazis loben bernd huber
    27.2.2011: naziverherrlichung hat keinen platz in salzburgs ämtern
    26.2.2011: rechtsaussen bernd huber

    fremdenrechtsbehörde verhöhnt 7köpfige familie

    7köpfige familie wird von behörden verhöhnt (Foto: Neumayr/MMV)

    behörden brechen vereinbarungen
    österreicherin soll mit ihren kindern das land verlassen

    jener vater einer 7köpfigen familie, der im januar d.j. zu einer „freiwilligen ausreise“ in seine heimat mazedonien gezwungen wurde, wird nun seit seiner rückkehr im märz von den behörden verhöhnt. vor seiner ausreise hatte fuat r. über seinen rechtsanwalt mit den behörden vereinbart, dass er bei seiner wiedereinreise eine aufenthaltserlaubnis samt arbeitsgenehmigung erhalten werde. bekommen hat er ein urlaubsvisum für 3 monate und keine arbeitsgenehmigung!

    „ich habe geglaubt, dass die ämter mit mir ehrlich sind und habe mich an alles gehalten, was sie von mir verlangt haben,“ meint fuat r. „alles habe ich genauestens erfüllt, jetzt darf ich trotzdem nicht arbeiten und soll das land wieder verlassen? ich bin verzwiefelt!“

    ginge es nach dem amt, so sollte fuat r. nun mitte juni wieder nach mazedonien ausreisen und frühestens nach 3 monaten wieder mit einem auf 3 monate beschränkten urlaubsvisum einreisen. dass das schon rein finanziell nicht gehen kann, interessiert den zuständigen beamten im fremdenrechtsamt nicht.

    die 7köpfige familie ist mit den nerven am ende. die ohnehin knappe finanzielle situation war durch die erzwungene beendigung der arbeit des vaters und die zwangsreise noch so strapaziert worden, dass nun die gesamte familie auf sozialhilfe angewiesen ist.

    die situation ist untragbar. die ehefrau von fuat r. berichtet, dass sie auf die frage, wie sich der beamte das vorstelle, dass der vater gezwungen würde, alle 3 monate das land wieder zu verlassen, die antwort bekommt, sie könne ja mit den kindern mitreisen und am besten gleich mit ihrem mann in mazedonien bleiben. nicole k.: „warum soll ich mein eigenes land mit meiner familie verlassen, nur weil das amt meinem mann das versprochene visum nun doch nicht geben will?“

    das ist schamlose fremdenfeindlichkeit, die sogar vor den eigenen staatsbürgerInnen nicht halt macht: die österreicherin, die vor 6 jahren den mazedonier geheiratet hat, muss sich nun sogar im amt fragen lassen, ob „ihre vorfahren schon auch österreicher“ gewesen wären. der zynische und lebensfeindliche umgang des amtes mit dieser familie muss ein ende haben. ich verlange von unseren verantwortlichen in der stadt salzburg, dass sie endlich dem ehepaar und den 5 kindern jenes leben ermöglichen, für das beide eltern bereit sind, hart zu arbeiten.

    dass unsere behörden menschen in notlagen versetzen, die absolut vermeidbar wären,
    dass fuat r. nach wie vor nicht arbeiten darf, obwohl sein früherer arbeitgeber sich sogar beim amt für ihn einsetzte und
    dass die xenophoben entgleisungen eines beamten die 7köpfige familie weiter demoralisieren dürfen,
    ist nicht hinzunehmen.

    p.s. die familie wird übrigens vom falschen referat beamtshandelt: es ist das referat für „aufenthaltsbeendigungen“

    ____________
    bisherige blogberichte:

    13.3.2011

    11.1.2011

    23.12.2010