zu traumatisiert um bleiben zu dürfen?

seit 7 jahren lebt eine tschetschenische familie in salzburg. der sohn der familie ist geborener pongauer: er ist vor 6 jahren in schwarzach auf die welt gekommen und besucht seit 2009 den kindergarten eines kleinen ortes im pongau. der bub hat sich in den letzten jahren gerade durch diesen kindergartenbesuch freundesbeziehungen aufgebaut.

zu tschetschenien hat er keinen bezug, keine kontakte und verbindungen. aber weil selbst in einem verfahren auf humanitäres bleiberecht die psychische beeinträchtigung seiner eltern nicht berücksichtigt wird, erwartet nun die ganze familie eine massive gefährdung durch deportation.

die kleinen erfolge jahrelanger engagierter psychologischer betreuung würden von einem tag auf den anderen zunichte gemacht und eine neuerliche traumatisierung in kauf genommen: kriegserlebnisse, verschleppungen, verhöre, gewalt, folter, ermordungen von familienangehörigen etc… – die bisherigen traumatisierungen sind mittlerweile von mehreren behandelnden ärztInnen/psychiaterInnen diagnostiziert und bestätigt worden.

durch die intensive psychosoziale begleitung und psychotherapeutische und auch psychiatrische unterstützung wurde es der familie erstmals möglich, fortschritte bei der bewältigung der traumatisierung zu machen und positive Schritte in richtung integration zu setzen. im jänner 2011 absolvierte der vater positiv eine ‚schnupperwoche’ im verein member, und er könnte, sobald er einen positiven aufenthaltstitel und eine arbeitsbewilligung hätte, in diesem arbeitsprojekt beginnen. weiters besucht er seit november 2010 einen deutschkurs in st.johann. beide Eltern lernten in den vergangenen wochen für die deutschprüfung auf A2-niveau.

aber das scheint niemanden zu rühren.

schon im asylverfahren, in dem eine traumatisierung eigentlich schutzwürdigkeit bedeuten würde, wurde diese psychische beeinträchtigung zum „stolperstein“ für die eltern. beide waren aufgrund ihrer erkrankung dem „prüfungsverfahren“ auf asylrelevante gründe nicht gewachsen. traumatisierte menschen sind mit der `formal-juristischen’ sprache der einvernahmen völlig überfordert. auch das ganze prozedere rund um eine antragstellung (fingerabdrücke, foto, usw.) verunsichert und ängstigt traumatisierte personen und führt zu massiven beeinträchtigungen aller kognitiven funktionen.

auch im niederlassungsverfahren wird die psychische problematik wieder zur hürde. bei der beurteilung des grades an integration wird die psychische verfasstheit der eltern zu wenig berücksichtigt. eigentlich wird von traumatisierten menschen, aus einem völlig anderen kulturkreis, ein überforderndes maß an integration verlangt. nach dem verlassen der heimat, dem kappen aller familiärer und sozialer wurzeln, mit der angst im nacken, sind sie hier, in einer völlig fremden kultur, mit einer völlig fremden sprache, gefordert, aktiv, von sich aus ihre integration zu betreiben, und dies unter erschwerten bedingungen, wie z.b. fehlender freier zugang zum arbeitsmarkt. die psychische beeinträchtigung wurde jahrelang nicht erkannt und blieb (aufgrund fehlender therapeutischer möglichkeiten) unbehandelt.

laut auskunft der fremdenpolizei st. johann wird der familie keine niederlassungsbewilligung erteilt werden, d.h., dass die ausweisung (entweder „freiwillige rückkehr“ oder zwangs-abschiebung) veranlasst wird.

eine ausweisung würde unabsehbare folgen für diese familie haben: die jetzige zumindest relative sicherheit würde völlig verloren gehen, dies würde zu einer psychischen destabilisierung führen. eine adäquate behandlung, im sinne eines sozialpsychiatrischen gesamtkonzeptes ist im herkunftsland nicht möglich. dies birgt die gefahr der massiven verschlechterung des gesundheitszustandes der eltern bis hin zur völligen eskalation. zudem bedeutet eine abschiebung eine massive und direkte gefährdung des kindes, da keine strukturen zur begleitung, betreuung und psychotherapeutischen behandlung des kindes gegeben sind.

diese familie braucht dringend eine sichere perspektive!

die verbesserung des gesundheitszustandes in den vergangenen monaten zeigt, dass es sehr wohl möglich ist, mit dem nötigen psychosozialen netz im hintergrund zur arbeitsfähigkeit und zur selbsterhaltungsfähigkeit zu gelangen.

es ist blanker zynismus, wenn menschen, die schwerstens traumatisiert sind, wegen kaltblütiger amtsbetätigung neuerlich misshandelt werden. es ist nicht hinzunehmen, dass diesem kind seine heimat (die einzige, die es bis jetzt kennt!) genommen wird, weil seine eltern aus schlimmster not zu uns geflohen sind.

und irgendwann ist es auch egal, wer in welchen amtstuben eigentlich zuständig wäre und wer nicht. ALLE politikerInnen, die diesem treiben auch nur passiv zusehen, machen sich mitschuldig. aber was heisst das heute schon noch?

was verlieren wir, wenn wir diese familie bei uns leben lassen?
was gewinnen wir, wenn wir sie deportieren und damit zerstören?

heissen wir diese menschen willkommen!

Autor: bernhardjenny

kommunikationsgestalter meine unternehmen: jennycolombo.com, conSalis.at blogger, medienkünstler, autor, erwachsenenbildner salzburg - wien

2 Kommentare zu „zu traumatisiert um bleiben zu dürfen?“

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