familienvater wieder bei seiner familie

fuat r. aus mazedonien, der am 11.januar eine von den behörden erzwungene „freiwillige“ ausreise in sein herkunftsland antreten musste, ist heute vormittag wieder glücklich bei seiner familie eingetroffen.

seine frau berichtet, dass die ganze familie überglücklich sei, dass der vater, die fünf kinder und ihre mutter wieder gesund vereint seien. dass diese ausreise eigentlich nur dazu diente, einen bürokratischen schritt zu erledigen, welchen mit einigem willen die behörden auch ohne die zwangsverschickung des familienvaters erledigen hätten können, ist im moment der wiedersehensfreude vorerst nebensächlich.

nach der aufhebung eines aufenthaltsverbotes für den familienvater steht nun die neuerliche beantragung der aufenthaltsgenehmigung und damit auch der arbeitserlaubnis an.

zu weihnachten 2010 wurde der fall dieser unglaublichen zumutung bekannt, viele protestbriefe und interventionen verhinderten nicht die zwangsverschickung, die letztlich fuat r. deshalb akzeptierte, weil er auf eine möglichst rasche und endgültige erledigung seiner aufenthaltserlaubnis setzte.

rechtsanwalt mory hat sich der familie gegenüber auch zufrieden über den verlauf der reise geäussert. eine lösung wird langsam greifbar.

wieviel stress, tränen und momente der verzweiflung seit weihnachten bis heute diese bürokratie-scharade für kinder, mutter und vater bedeutete und wieviel finanzielle belastung für eine 7köpfige familie, deren vater von heute auf morgen nicht mehr zur arbeit durfte, das dürfte zumindest auf behördlicher ebene nicht relevant sein.

der nur allzubekannte stehsatz: „gesetz ist gesetz.“

bisherige einträge:
11.1.2011: vater wird ins ausland gezwungen
23.12.2011: 7köpfiger familie soll vater entrissen werden

gaddafi und unser geld

foto: aranjuez1404 - creative commons

während ein tollwütiger diktator sein eigenes volk bombardieren und auf demonstrierende schiessen lässt, sieht die welt zu. obama nennt das geschehen „abscheulich“, ban ki-moon „verurteilt“ das vorgehen gaddafis.
aber wirklich helfend eingreifen will offensichtlich niemand.

entlarvend diverse meldungen wie:
„der zusammenbruch des regimes in libyen würde die wirtschaftliche situation in italien belasten.“
„tausende flüchtlinge wären für die europäische union eine grosse herausforderung.“

die eu-innenministerInnen könnten heute eine temporäre schutzklausel beschliessen, die allen libyschen staatsbürgern automatisch ein recht auf vorübergehende aufnahme in der eu gewähren würde. diese schutzklausel ist genau für solche fälle vorgesehen, wenn menschen in akuter bedrohung sind und daher dringend zuflucht brauchen.

wann, wenn nicht jetzt, wo der diktator seine eigenen staatsbürgerInnen ermorden lässt, ist ein motiv für diese schutzklausel gegeben?

ein irrer wütet in einem haus, er erschiesst seine mitbewohnerInnen. wir stehen davor. wir könnten zahlreiche bewohnerInnen des hauses herausholen und ihnen dadurch das leben retten.

aber verschämt holen wir das geldbörsel heraus und schauen, ob wir auch genug geld haben, diesen geretteten dann morgen auch noch ein essen und kleidung zu kaufen. das geldbörsel ist nicht leer, aber das was drin ist, haben wir schon vor unsere zwecke verplant. also bleiben wir ungerührt vor dem haus stehen, hören die schüsse im haus, die schreie, und hoffen, dass nicht allzuviele rauskommen.

aufruf: das ist nicht unser gesetz!

das fremdenrechtspaket darf nicht in kraft treten.
es ist zynismus in paragraphenform.
es ist unzivilisiert und grausam.
gegenüber schutzbedürftigen und darunter noch den allerschwächsten, den kindern.

solche gesetze sind verbrechen von schreibtischtätern,
die das leben vieler, oft aber ganz anderswo, kosten.

ich habe soeben die aktion von sos-mitmensch
http://www.sosmitmensch.at/stories/2745/
mitunterstützt.

auch wenn die ministerInnen vermutlich nicht gescheiter werden,
sie können zumindest erfahren, dass sie nicht in unserem namen handeln dürfen.

meine bitte: macht mit.

update: innsbrucker bürgermeisterin stoppt abschiebung

durch den einsatz von bürgermeisterin christine oppitz-plörer konnte die abschiebung der familie kirakosyan gestoppt werden. (siehe blogeintrag) „dafür, dass sich die bürgermeisterin schützend vor die familie kirakosyan gestellt hat, gilt ihr unser ganzer dank“, freut sich die grüne gemeinderätin sonja pitscheider.

ursprünglich hätte die familie mit zwei kindern morgen freitag um 7.00 abgeschoben nach armenien abgeschoben werden sollen. diese abschiebung wird nun nicht stattfinden. in armenien droht dem familienvater rafik kirakosyan haft, weil er seine frau ohne einverständnis ihrer eltern geheiratet hat.

pitscheider: „weit mehr als 1500 unterstützerinnen, die sich schriftlich und online in kürzester zeit für ein bleibereicht für die familie ausgesprochen haben, setzten ein klares zeichen für eine wache, aufmerksame und menschliche zivilgesellschaft. wir freuen uns sehr für die familie kirakosyan, aber wir vergessen die vielen anderen von abschiebung bedrohten menschen nicht und werden weiter für ein menschenwürdiges asylrecht kämpfen.“

meine meinung dazu:
solche erfolge sind gut.
aber es sind leider nur sehr vereinzelte.
es muss eine prinzipielle änderung der politik her:
schluss mit den abschiebungen.

innsbruck muss röthis werden

heute wurde wieder einmal ein unglaublicher fall von deportationsgrausamkeit bekannt:

familie kirakosyan (foto: gruene)

nach acht jahren sollen das armenische ehepaar kirakosyan und seine zwei kleinen kinder am freitag abgeschoben werden. die innsbrucker grünen wollen das verhindern. die familie erfüllt alle kriterien für ein bleiberecht. rafik kirakosyan und seine frau anusch haben am 4.6.2002 asyl beantragt. ihr asylverfahren wurde nach langen jahren abgelehnt. sie wurden mit bescheiden des bundesasylamtes vom 3.7.2009 aus österreich ausgewiesen. zwischenzeitig haben sie sich jedoch in österreich tief verwurzelt: die kinder sind hier geboren, arestak geht in die zweite klasse volksschule, arman in den kindergarten. zuhause wird nur deutsch gesprochen, die kinder kennen armenien nicht, sprechen die sprache kaum.

die familie hat leider zur falschen zeit ihre asylentscheidung erhalten und mussten den ersten bleiberechtsantrag zu einer zeit stellen, als es noch keine vorgaben für die erteilung gab und die integration kaum geprüft wurde. rafik droht in armenien verfolgung, weil er seine damals unter 20-jährige gattin ohne die einwilligung ihrer eltern geheiratet hat. das verfahren wird durch die anzeige der eltern des mädchens eingeleitet und erfolgt die verfolgung auch dann, wenn das mädchen zwischenzeitlich das zwanzigste lebensjahr vollendet hat. ohne die zurücknahme der verfolgungsermächtigung durch die schwiegereltern droht rafik haft. die eltern von anusch haben religiöse gründe dafür, dass sie die eheschließung um jeden preis verhindern wollten und jetzt versuchen, das familienleben zu zerstören. sie werden die verfolgungsermächtigung nicht zurücknehmen. dass anusch schwanger geworden war, verschlimmerte die situation nur noch mehr.

ihre anträge nach auf erteilung einer niederlassungsbewilligung wurden mit bescheiden des stadtmagistrates innsbruck vom 29.3.2010 abgewiesen. begründet wurde dies damit, dass der unterhalt nicht nachgewiesen werden konnte, ebenso keine krankenversicherung. auch sei keine integration gegeben. die begründung trifft nicht zu: sie haben am 20.8.2009 das sprachzertifikat deutsch des österreichischen integrationsfonds mit 55,5 bzw. 45 punkten bestanden haben. sie haben damit die integrationsvereinbarung erfüllt. beide haben eine einstellungsbestätigung. sie hätten im falle der bewilligung der anträge auf erteilung einer niederlassungsbewilligung zugang zum arbeitsmarkt, wären krankenversichert und könnten sich ihren lebensunterhalt selbst finanzieren. er ist kfz mechaniker, mit zusatzausbildung schweißer, hätte diese fähigkeit gern in arbeit umgesetzt, bekam jedoch nie eine beschäftigungsbewilligung. sie ist ausgebildete krankenschwester. in weiterer zukunft möchte sie in einem pflegeberuf tätig werden.

auch die ausweisung steht einer erteilung der niederlassungsbewilligungen nicht entgegen. seit dem 3.7.2009 hat sich der sachverhalt wesentlich verändert. nicht nur, dass sie die deutschprüfung a2 bestanden haben und damit den nachweis erbracht haben, dass sie mittlerweile ausgezeichnet deutsch gelernt haben, haben mittlerweile auch an die 500 personen ihre unterschrift dafür abgeben, dass diese sehr gut in österreich integrierte familie in österreich bleiben darf.

eine online-petition wurde eingerichtet, um den protest sichtbarer zu machen:
http://www.ipetitions.com/petition/familiekirakosian/

die grüne gemeinderätin sonja pitscheider hofft, dass in gesprächen mit der innsbrucker bürgermeisterin christine oppitz-plörer „am ende die menschlichkeit siegt“. wird sie den mut haben, wie der bürgermeister von röthis?

es muss schluss werden mit den abschiebungen.
keine abschliebung ist menschlich.

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update vom 3.2.2011

von der britischen botschaft in die schubhaft – heute nach nigeria geflogen

kelvin efoghie hat erfolgreich beim verfassungsgerichtshof gegen die ablehnung seines asylantrags einspruch eingelegt. die entscheidung wurde aufgehoben und er wurde wieder offiziell als asylwerber anerkannt.

vor wenigen tagen wurde er in der britischen botschaft verhaftet und heute abgeschoben. die rechtsvertretung wurde gestern erst per fax verständigt!

british embassy felibrilu (creative commons)

ursula omoregie vom verein schmetterling berichtet:

Im Sommer 2010 heiratete er seine Freundin Caroline eine britische Staatsbürgerin, die auch bei der Eheschließung seinen Namen Efoghe angenommen hat. Sie verbrachte ihren Urlaub mit ihm und kehrte dann zunächst England zurück. Das Ehepaar wollte in Österreich leben und sie kehrte zurück um ihre Angelegenheiten in Liverpool in Ordnung zu bringen. Um sich wieder zusehen ging Kelvin in die britische Botschaft und erkundigte sich ob er nach England zu seiner Frau reisen könnte. Die Botschaftsangestellten verständigten die Fremdenpolizei und Kelvin wurde in der Botschaft am 19.Jänner verhaftet und in die Schubhaft gebracht.

Mittlerweile war über seinen Asylantrag negativ entschieden worden, wie er in der Schubhaft erfuhr.

Begründung:

1. es handle sich aufgrund des ALTERSUNTERSCHIEDES ZWICHEN KELVIN UND CAROLINE UM EINE SCHEINEHE (Caroline ist älter als Kelvin)

2. Es liege eine Verurteilung wegen „DROGENENVERKAUFS GEGEN KELVIN VOR“, das entspricht keineswegs der Wahrheit. Kelvin verdient sich seinen Lebensunterhalt mit Zeitungen verteilen.

Am Sonntag 30.01. erhielt die Rechtsberatung ein Fax der Fremdenpolizei, dass Kelvin am 31.01. Nach Nigeria abgeschoben wird,- Ankunftszeit in Lagos um 17:30 ! Es bleibt keine Zeit mehr seine Abschiebung, nur der weitere Beweis, dass Abschiebungen nach Nigeria immer wieder sehr schnell und in Umgehung sämtlicher rechtlichen Grundlagen auch gegen Menschenrechte wie aussieht mindest3ens einmal in der Woche durchgeführt werden!

Montag 31.01.
Kelvin hat sich bei seinem Rechtsberater telefonisch gemeldet. Er ist in Frankfurt in Begleitung von 3 Polizisten und wird von dort nach Lagos weiterfliegen!

wieder ein fall von vielen!
wann wird das ein ende haben?

offensichtlich ist niemand mehr – nicht einmal in einer botschaft eines anderen landes – vor der verhaftung sicher.

asylgesetzentwurf: kinder mit eltern ins gefängnis oder ohne eltern ins heim

demo kinder gehören nicht ins gefängnis - daniel weber (creative commons)

einen besonders fiesen passus hat das team der salzburger kinder-und jugendanwaltschaft (kija) im entwurf für das neue asylgesetz entdeckt. dort ist folgende ergänzung des § 79 vorgesehen:

„Wenn Fremde in Schubhaft angehalten sind, ist ihnen auf ausdrückliches und nachweisliches Verlangen das Begleiten von ihnen zur Obsorge anvertrauten Minderjährigen zu gestatten. Andernfalls obliegt die Obsorge über den Minderjährigen ab dem Zeitpunkt der Inschubhaftnahme für die Dauer der Anhaltung dem jeweils örtlich zuständigen Jugendwohlfahrtsträger. Im Falle des Begleitens gelten die Regelungen aus der Hausordnung sinngemäß für die Minderjährigen.“

im klartext: menschen, die in schubhaft kommen, sollen künftig mittels unterschrift darüber entscheiden, ob ihre minderjährigen kinder ins schubhaftgefängnis sollen oder die eigenen kinder in heime – fern von ihrer mutter, ihrem vater oder ihren eltern – der familiären obsorge entzogen werden sollen!

es soll wohl versucht werden, die „optik“ ins rechte lot zu drehen, denn die folge dieses passuses wäre, dass „kinder im gefängnis“ dann immer auf ausdrückliches verlangen der eltern in haft sitzen, also wird auch die verantwortung auf die eltern geschoben. und wenn die kinder ihren eltern entrissen werden, so sind indirekt auch die eltern „schuld“, weil sie nicht eingewilligt haben, dass ihre kinder ins gefängnis kommen sollen.

das ist nicht nur kinderrechtswidrig und menschenunwürdig, das ist gröbste seelische verletzung von kindern unter ausspielung der eltern, die ohnehin in schwerster bedrägnis sind und unter stress stehen.

kinder gehören weder ins gefängnis, noch in anhaltezentren oder sonstige zwangslagen. kinder dürfen niemals von ihren eltern getrennt werden, es sei denn, diese handelten gegen das wohl der kinder.

die begutachtungsfrist für dieses gesetz endet am freitag. es macht daher sinn, möglichst viele protestmails an das büro unserer unausprechlichen politborderlinerin ministerbuero@bmi.gv.at zu senden, in dem wir dringend die ersatzlose streichung des §79 abs.5 aus dem asylgesetznovellierungsentwurf fordern!

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foto: demo kinder gehören nicht ins gefängnis – daniel weber (creative commons)