asylgesetzentwurf: kinder mit eltern ins gefängnis oder ohne eltern ins heim

demo kinder gehören nicht ins gefängnis - daniel weber (creative commons)

einen besonders fiesen passus hat das team der salzburger kinder-und jugendanwaltschaft (kija) im entwurf für das neue asylgesetz entdeckt. dort ist folgende ergänzung des § 79 vorgesehen:

„Wenn Fremde in Schubhaft angehalten sind, ist ihnen auf ausdrückliches und nachweisliches Verlangen das Begleiten von ihnen zur Obsorge anvertrauten Minderjährigen zu gestatten. Andernfalls obliegt die Obsorge über den Minderjährigen ab dem Zeitpunkt der Inschubhaftnahme für die Dauer der Anhaltung dem jeweils örtlich zuständigen Jugendwohlfahrtsträger. Im Falle des Begleitens gelten die Regelungen aus der Hausordnung sinngemäß für die Minderjährigen.“

im klartext: menschen, die in schubhaft kommen, sollen künftig mittels unterschrift darüber entscheiden, ob ihre minderjährigen kinder ins schubhaftgefängnis sollen oder die eigenen kinder in heime – fern von ihrer mutter, ihrem vater oder ihren eltern – der familiären obsorge entzogen werden sollen!

es soll wohl versucht werden, die „optik“ ins rechte lot zu drehen, denn die folge dieses passuses wäre, dass „kinder im gefängnis“ dann immer auf ausdrückliches verlangen der eltern in haft sitzen, also wird auch die verantwortung auf die eltern geschoben. und wenn die kinder ihren eltern entrissen werden, so sind indirekt auch die eltern „schuld“, weil sie nicht eingewilligt haben, dass ihre kinder ins gefängnis kommen sollen.

das ist nicht nur kinderrechtswidrig und menschenunwürdig, das ist gröbste seelische verletzung von kindern unter ausspielung der eltern, die ohnehin in schwerster bedrägnis sind und unter stress stehen.

kinder gehören weder ins gefängnis, noch in anhaltezentren oder sonstige zwangslagen. kinder dürfen niemals von ihren eltern getrennt werden, es sei denn, diese handelten gegen das wohl der kinder.

die begutachtungsfrist für dieses gesetz endet am freitag. es macht daher sinn, möglichst viele protestmails an das büro unserer unausprechlichen politborderlinerin ministerbuero@bmi.gv.at zu senden, in dem wir dringend die ersatzlose streichung des §79 abs.5 aus dem asylgesetznovellierungsentwurf fordern!

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foto: demo kinder gehören nicht ins gefängnis – daniel weber (creative commons)

Autor: bernhardjenny

kommunikationsgestalter meine unternehmen: jennycolombo.com, conSalis.at blogger, medienkünstler, autor, erwachsenenbildner salzburg - wien

5 Kommentare zu „asylgesetzentwurf: kinder mit eltern ins gefängnis oder ohne eltern ins heim“

  1. Sg. Damen und Herren des Ministeriums, ich erhebe massiven Protest gegen den §79 Abs.5, da ich der Meinung bin, dass Kinder nichts in Gefängnissen zu suchen haben und auch den Eltern nicht entrissen werden sollten. Schlimm genug, dass diese tlw. traumatisierten Kinder, fern ihrer Heimat sind, werden ihnen dann noch die einzigen Bezugspersonen genommen.
    Dieses Gesetz ist mehr als nur unmenschlich, kinderfeindlich oder Menschenrechtsunwürdig.

    Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Kenntnissnahme, Karin Klausberger

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  2. vielen dank für diesen blogeintrag, der gesetzesentwurf ist tatsächlich an zynismus kaum zu überbieten – wobei, dieser innenministerin ist zuzutrauen, dass sie beim nächsten mal noch ein scherflein zynismus drauflegt.
    es bleibt nur zu hoffen, dass das parlament endlich das tut, was es tun sollte, nämlich im menschenrechtlichen sinn korrigierend einzugreifen.

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  3. Hauptsache die Drogendieler, Einbrecher,Autodiebe,echte Schmarotzer usw. laufen frei herum und leben auf Staatskosten,
    da muss man itigrierte Famielien schon einsperren? Ob mit oder ohne Kinder ist da gar nicht so sehr die Frage!

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