heute wurde wieder einmal ein unglaublicher fall von deportationsgrausamkeit bekannt:
nach acht jahren sollen das armenische ehepaar kirakosyan und seine zwei kleinen kinder am freitag abgeschoben werden. die innsbrucker grünen wollen das verhindern. die familie erfüllt alle kriterien für ein bleiberecht. rafik kirakosyan und seine frau anusch haben am 4.6.2002 asyl beantragt. ihr asylverfahren wurde nach langen jahren abgelehnt. sie wurden mit bescheiden des bundesasylamtes vom 3.7.2009 aus österreich ausgewiesen. zwischenzeitig haben sie sich jedoch in österreich tief verwurzelt: die kinder sind hier geboren, arestak geht in die zweite klasse volksschule, arman in den kindergarten. zuhause wird nur deutsch gesprochen, die kinder kennen armenien nicht, sprechen die sprache kaum.
die familie hat leider zur falschen zeit ihre asylentscheidung erhalten und mussten den ersten bleiberechtsantrag zu einer zeit stellen, als es noch keine vorgaben für die erteilung gab und die integration kaum geprüft wurde. rafik droht in armenien verfolgung, weil er seine damals unter 20-jährige gattin ohne die einwilligung ihrer eltern geheiratet hat. das verfahren wird durch die anzeige der eltern des mädchens eingeleitet und erfolgt die verfolgung auch dann, wenn das mädchen zwischenzeitlich das zwanzigste lebensjahr vollendet hat. ohne die zurücknahme der verfolgungsermächtigung durch die schwiegereltern droht rafik haft. die eltern von anusch haben religiöse gründe dafür, dass sie die eheschließung um jeden preis verhindern wollten und jetzt versuchen, das familienleben zu zerstören. sie werden die verfolgungsermächtigung nicht zurücknehmen. dass anusch schwanger geworden war, verschlimmerte die situation nur noch mehr.
ihre anträge nach auf erteilung einer niederlassungsbewilligung wurden mit bescheiden des stadtmagistrates innsbruck vom 29.3.2010 abgewiesen. begründet wurde dies damit, dass der unterhalt nicht nachgewiesen werden konnte, ebenso keine krankenversicherung. auch sei keine integration gegeben. die begründung trifft nicht zu: sie haben am 20.8.2009 das sprachzertifikat deutsch des österreichischen integrationsfonds mit 55,5 bzw. 45 punkten bestanden haben. sie haben damit die integrationsvereinbarung erfüllt. beide haben eine einstellungsbestätigung. sie hätten im falle der bewilligung der anträge auf erteilung einer niederlassungsbewilligung zugang zum arbeitsmarkt, wären krankenversichert und könnten sich ihren lebensunterhalt selbst finanzieren. er ist kfz mechaniker, mit zusatzausbildung schweißer, hätte diese fähigkeit gern in arbeit umgesetzt, bekam jedoch nie eine beschäftigungsbewilligung. sie ist ausgebildete krankenschwester. in weiterer zukunft möchte sie in einem pflegeberuf tätig werden.
auch die ausweisung steht einer erteilung der niederlassungsbewilligungen nicht entgegen. seit dem 3.7.2009 hat sich der sachverhalt wesentlich verändert. nicht nur, dass sie die deutschprüfung a2 bestanden haben und damit den nachweis erbracht haben, dass sie mittlerweile ausgezeichnet deutsch gelernt haben, haben mittlerweile auch an die 500 personen ihre unterschrift dafür abgeben, dass diese sehr gut in österreich integrierte familie in österreich bleiben darf.
eine online-petition wurde eingerichtet, um den protest sichtbarer zu machen:
http://www.ipetitions.com/petition/familiekirakosian/
die grüne gemeinderätin sonja pitscheider hofft, dass in gesprächen mit der innsbrucker bürgermeisterin christine oppitz-plörer „am ende die menschlichkeit siegt“. wird sie den mut haben, wie der bürgermeister von röthis?
es muss schluss werden mit den abschiebungen.
keine abschliebung ist menschlich.
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update vom 3.2.2011