kein gesetz verpflichtet zur abschiebung
wenn jetzt manche von gesetzesänderungen sprechen und von härtefallkommissionen, die einzuführen wären, so muss gesagt werden: ja, es wäre wirklich wichtig, den gesetzlichen rahmen komplett zu überarbeiten und härtefallkommissionen waren schon einmal ein möglicher weg zu lösungen.
aber: die aktuelle gesetzliche situation wurde nicht ausgeschöpft. nein, die (wie auch immer zustandegekommenen) bescheide ERMÖGLICHEN maximal eine abschiebung, aber niemand war zu einer durchsetzung der abschiebung verpflichtet. weder die beamt*innen des BFA, noch karl nehammer, noch sebastian kurz.
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