betroffenheit und empörung sind gewollt

die medienberichte über die „nun tatsächlich“ stattgefundenen abschiebungen von bestens integrierten menschen lassen bei manchen ratlosigkeit erkennen, bei anderen grosse enttäuschung. ob zweifacher staatsmeister, der seit 7 jahren bestens integriert im land salzburg lebt oder eine familie mit vier kindern: „der neue fpö-innenminister herbert kickl macht ernst.“ so schreibt puls4 in den news.

in den social media schlagen diese unmenschlichkeiten grosse wellen. proteste, verzweifelte aufrufe, appelle an die menschlichkeit. alles umsonst.

ja genau. alles umsonst. und genau so soll es sein.

es ist das kalkül der rechten, sich genau solche fälle rauszusuchen, die „die volle härte des fremdengesetzes“ und dessen exekution vorführen. jeder aufschrei, jeder protest wird so zum ungewollten verstärker der erfolgsstory der rechtsextremen regierungsmitglieder.

es gäbe wahrlich andere fälle, wo es schwer vorstellbar wäre, dass sich breite solidarität und grosse sympathie für die deportierten auftut. aber solche abschiebungen würden dann längst nicht jene mediale aufmerksamkeit erlangen, wie die heutigen.

das dilemma ist unausweichlich. denn was könnte die alternative sein? kein protest? kein aufschrei? kein aufzeigen der wahnsinnigkeiten? kein hilferuf an den (schweigenden) bundespräsidenten? kein kritisches hinterfragen der sinnhaftigkeit? kein aufmerksam machen auf kinderrechte und menschenrechte? wohl kaum.

das dilemma zwingt zum widerstand, im bewusstsein, dass die rechten jeden aufschrei als wohltuende bestätigung für ihre untaten werten werden. regierungstreue medien werden dann noch mehr über die „erfolge“ berichten, weil die aufmerksankeit hochkocht.

das dilemma bleibt ein solches, auch wenn wir wissen, dass die xenophoben sich dadurch nur noch mehr an den verschleppten kindern und verstossenen unschuldigen aufgeilen können. der mob wird immer grössere opfer fordern, immer brutalere übergriffe, immer noch perversere vergehen gegen die menschlichkeit.

das muss ein ende haben. so bald wie nur irgendmöglich. schweigen kann keine lösung sein. einfach hinnehmen ebensowenig.weder für die menschen in der politik, noch für jene, die noch an die chance einer menschlichen gesellschaft glauben.

auch wenn wir feststellen müssen:
betroffenheit und empörung sind gewollt

 

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bild: screenshot puls4news bearbeitet

kinder gehören weder in gefängnisse noch in kasernen

530000 / 1400 / 65 grafik:bernhard jenny creative commons

offener brief an hofrat mag. franz erwin eiersebner

vor vielen jahren haben wir uns immer wieder getroffen und freundschaftlich verbunden viele gemeinsamkeiten entdeckt. vieles in unserer gesellschaft schien uns stark verbesserungswürdig, vieles erschien uns viel zu unmenschlich. nicht zuletzt war es auch dein werdegang als familienvater und theologe, der dich besonders an die notwendigkeit neuer, friedlicher und konstruktiver wege glauben liess.

umso mehr bin ich nun jahrzehnte später von deinen stellungnahmen als verantwortlicher fachreferent für migration und hofrat des landes betroffen, vorausgesetzt, dass dich die medien (orf, salzburger nachrichten, salzburg24) richtig zitieren.

du siehst also in den unbegleitet minderjährigen flüchtlingen, also in den zu uns flüchtenden kindern (!!!) ein problem? unabhängig davon, ob dieses problem schlimm, eklatant oder weniger schlimm eingestuft wird, allein der umstand, in diesen kindern ein problem zu sehen, erschüttert mich.

du sprichst davon, dass es sich um „ankerkinder“ handelt, die ohnehin nur von den eltern vorausgeschickt werden, damit sie sich hier ansiedeln können. mag sein, dass die verzweiflung und notlage mancher menschen sie wirklich zu allem uns kaum vorstellbaren treibt. ist das wirklich so ein problem für uns, die wir in einer der reichsten regionen der welt leben? wie passt das brandmarken hilfesuchender kinder in dein christliches weltbild?

ich muss lesen, dass 65 kinder bei uns in kasernen untergebracht sind. das fällt vermutlich in deine verantwortung. stelle dir vor, eines deiner kinder wäre aus wahnsinnigen umständen gezwungen gewesen, in ein anderes land zu flüchten und dort hätte ein landesbeamter dein kind in alten militärkasernen untergebracht, obwohl rundherum luxus und reichtum herrscht? wie wäre es dir da gegangen?

du weisst, dass ich in diesem jahr das verdienstzeichen des landes salzburg verliehen bekommen sollte, welches ich aber nicht annehmen konnte. solche missstände, wie jene, die aus hilfesuchenden kindern probleme machen und diese in kasernen vor der gesellschaft versteckt, sind es, warum ich froh bin, diese auszeichnung abgelehnt zu haben.

kinder dürfen niemals ein problem sein.
kinder verdienen in jedem fall unseren uneingeschränkten schutz.
kinder gehören weder in gefängnisse noch in kasernen.

ps. das bild in diesem blogbeitrag zeigt die anzahl der menschen, die im land salzburg leben und darin enthalten die 1400 asylwerberInnen. und die gefahr der 65 unbegleiteten kinder! was für ein problem!

pps. ihr schreibt in euren broschüren
„Die größte Gruppe der Nicht-Österreicher-Innen (42%) kommt aus dem ehemaligen Jugoslawien (28.000 Personen), gefolgt von Deutschland (14.000 Personen) und der Türkei(6.800 Personen).“
das ist unzulässige manipulation. das ehemalige jugoslawien gibt es seit 20 bzw. 9 jahren nicht mehr. wie wäre es, wenn uns eine griechische migrationsbehörde gemeinsam mit vielen anderen als besucherInnen aus dem „ehemaligen dritten reich“ oder aus „österreich-ungarn“ zählen würde?

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asylgesetzentwurf: kinder mit eltern ins gefängnis oder ohne eltern ins heim

demo kinder gehören nicht ins gefängnis - daniel weber (creative commons)

einen besonders fiesen passus hat das team der salzburger kinder-und jugendanwaltschaft (kija) im entwurf für das neue asylgesetz entdeckt. dort ist folgende ergänzung des § 79 vorgesehen:

„Wenn Fremde in Schubhaft angehalten sind, ist ihnen auf ausdrückliches und nachweisliches Verlangen das Begleiten von ihnen zur Obsorge anvertrauten Minderjährigen zu gestatten. Andernfalls obliegt die Obsorge über den Minderjährigen ab dem Zeitpunkt der Inschubhaftnahme für die Dauer der Anhaltung dem jeweils örtlich zuständigen Jugendwohlfahrtsträger. Im Falle des Begleitens gelten die Regelungen aus der Hausordnung sinngemäß für die Minderjährigen.“

im klartext: menschen, die in schubhaft kommen, sollen künftig mittels unterschrift darüber entscheiden, ob ihre minderjährigen kinder ins schubhaftgefängnis sollen oder die eigenen kinder in heime – fern von ihrer mutter, ihrem vater oder ihren eltern – der familiären obsorge entzogen werden sollen!

es soll wohl versucht werden, die „optik“ ins rechte lot zu drehen, denn die folge dieses passuses wäre, dass „kinder im gefängnis“ dann immer auf ausdrückliches verlangen der eltern in haft sitzen, also wird auch die verantwortung auf die eltern geschoben. und wenn die kinder ihren eltern entrissen werden, so sind indirekt auch die eltern „schuld“, weil sie nicht eingewilligt haben, dass ihre kinder ins gefängnis kommen sollen.

das ist nicht nur kinderrechtswidrig und menschenunwürdig, das ist gröbste seelische verletzung von kindern unter ausspielung der eltern, die ohnehin in schwerster bedrägnis sind und unter stress stehen.

kinder gehören weder ins gefängnis, noch in anhaltezentren oder sonstige zwangslagen. kinder dürfen niemals von ihren eltern getrennt werden, es sei denn, diese handelten gegen das wohl der kinder.

die begutachtungsfrist für dieses gesetz endet am freitag. es macht daher sinn, möglichst viele protestmails an das büro unserer unausprechlichen politborderlinerin ministerbuero@bmi.gv.at zu senden, in dem wir dringend die ersatzlose streichung des §79 abs.5 aus dem asylgesetznovellierungsentwurf fordern!

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foto: demo kinder gehören nicht ins gefängnis – daniel weber (creative commons)

regierung hält menschenrechte für teilbar

foto: daniel weber (flickr, creative commons)

es ist nun doch passiert. die regierung hat es gemeinsamen mit den braunen zusammen gebracht, sich ein paar kinderrechte herauszusuchen, die gelten dürfen, während andere – unverzichtbare – teile der kinderrechte einfach nicht in das nationale gesetz übernommen wurden.

einer der gründe ist wohl die tatsache, dass andernfalls, hätte die regierung die vollen menschenrechte akzeptiert, viele praktiken der deportationsrepublik nicht mehr möglich wären. amtswegige kindesmisshandlung vom schreibtisch aus ebenso wie von brutalen rollkommandos wären nicht mehr möglich. sollten sie ohnehin nicht sein, aber das verstecken hinter dem gesetz ist den täterInnen weiter leicht möglich.

hier passiert grundsätzliches. von den vereinten nationen für alle kinder dieser welt formulierte grundrechte gelten in österreich eben nicht in vollem umfang. das ist jetzt amtlich. es ist geradezu zynisch, wenn der heutige beschluss als die einführung von kinderrechten bezeichnet wird. denn das gegenteil ist fakt.

die regierung hält die menschenrechte damit für teilbar. es gibt rechte, die können und dürfen gelten, andere rechte gelten speziell für bestimmte kinder sicher nicht.

wer glaubt, menschenrechte nur fakultativ gelten lassen zu können, hat entweder grundsätzliches nicht erfasst oder vergeht sich bewusst am wesentlichen.

wir sollen glauben, dass die menschenrechte an rahmenbedingungen und sonstige variablen gebunden sind, also nicht immer und überall für alle gelten.

ist eine der grössten kulturleistungen unserer zeiten zu gross für spatzenhirne?

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foto: daniel weber (flickr, creative commons)