massenmörder und todesstrafe

foto: amnesty international usa (creative commons flickr)

dramatisch spitzt sich in diesen tagen der kampf gegen die hinrichtung von troy davis zu. (siehe spiegel, nzz) im zuge der bescheidenen möglichkeiten, die uns jetzt noch wenige stunden vor der geplanten exekution für den protest bleiben – mail an president obama, unterzeichnung der petition bei amnesty international – und dem aufruf über diverse netzwerke kommen immer wieder argumente wie:

  • dieser mann ist höchstwahrscheinlich unschuldig
  • es gibt starke zweifel an der richtigkeit des urteils
  • das mag alles sein, das verschärft das drama rund um troy davis auch noch. und troy davis ist mit sicherheit kein massenmörder.

    aber:

    selbst für einen massenmörder müssen die menschenrechte gelten. der protest gegen die todesstrafe als solche muss grundsätzlich geführt werden.

    es geht eigentlich nicht darum, ob der richtige oder der falsche exekutiert wird. todesstrafe – also tötung im auftrag eines staates – ist immer mord. auch staatlich angeordnet ist hinrichtung ein verbrechen.

    keine todesstrafe ist zu rechtfertigen. jede exekution verstösst gegen die menschenrechte. und die sind unteilbar.

    solange wir das nicht verstehen, wird die diskussion immer wieder im kreis laufen und das dauert.

    viel zu lange für jene, die inzwischen hingerichtet werden.

    Autor: bernhardjenny

    kommunikationsgestalter meine unternehmen: jennycolombo.com, conSalis.at blogger, medienkünstler, autor, erwachsenenbildner salzburg - wien

    5 Kommentare zu „massenmörder und todesstrafe“

    1. „…solange wir das nicht verstehen, wird die diskussion immer wieder im kreis laufen…“

      Alle Diskussionen laufen im Kreis, solange die Basis allen menschlichen Zusammenlebens (Makroökonomie) und die grundlegendste zwischenmenschliche Beziehung (Geld) allgemein unverstanden bleiben. Alle Zivilisationsprobleme, die sich überhaupt thematisieren lassen, sind monokausal. Wer das verstehen will, muss bei Adam und Eva anfangen:

      http://opium-des-volkes.blogspot.com/2011/09/adam-und-eva.html

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    2. In Rahmen eines Gerichtsverfahrens ist von der Staatsanwaltsschaft die Schuld des Angeklagten zu beweisen. Gelingt dies nicht, ist der Angeklagte freizusprechen. In keinster Weise hat der Angeklagte seine Unschuld zu beweisen. Daraus resultiert auch der Spruch: „Im Zweifel für den Angeklagten“.
      Hier wurde ein Urteil gesprochen, das gegen diese fundamentale Basis jedweder Rechtssprechung verstößt. Ich frage mich, wie man die Vollstreckung eines solchen Urteilsspruches auf vernünftige Weise rechtfertigen will.

      Die Diskussion um die Todesstrafe ist immer brandaktuell und ich hoffe, dass sie durch diesen Fall neu belebt wird. Ich frage mich stets aufs Neue, wie es sein kann, dass diese jeglicher vernünftigen Ethik widersprechende Form der Bestrafung in den USA immer noch praktiziert wird.

      Liebe Grüße,
      Mahiat

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