die sukzessive streichung von menschenrechten ist nicht hinzunehmen

der jüngste schritt bulgariens, LGBTQ-inhalte an schulen zu verbieten, ist ein alarmierendes beispiel für die zunehmende bedrohung der menschenrechte in europa. während der Europäische Rat für Menschenrechte (ERMR) seine „tiefe besorgnis“ über diese entwicklungen geäußert hat, bleibt die frage, ob diese besorgnis allein ausreicht, um die rechte von LGBTQ-personen in den betroffenen ländern zu schützen. die antwort lautet klar: nein. die bekundung von besorgnis ist zwar ein notwendiger erster schritt, doch sie bleibt wirkungslos, wenn sie nicht von konkreten maßnahmen begleitet wird. um den fortschreitenden angriffen auf die rechte von LGBTQ-personen entgegenzuwirken, muss der ERMR aktivere und wirksamere strategien verfolgen.

die grenzen bloßer besorgnis

besorgnis zu äußern ist ein zeichen dafür, dass die internationale gemeinschaft entwicklungen aufmerksam verfolgt und sie für problematisch hält.

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