der migrantinnenverein st.marx und ursula dumnoi vom schmetterling-verein schlagen wiedereinmal alarm! in einer presseerklärung heisst es:
Asylwerber haben gesetzlich garantierten faktischen Abschiebeschutz, zumindest bis zu einer Entscheiudung des
Bundesasylamtes.Die BH Ried im Innkreis ignoriert die gesetzlichen Regelungen zur Wahrung der Grundrechte von Asylwerbern:
Am 20.04.2012 wurde zwei Nigerianer, die zu diesem Zeitpunkt in einem offenen Asylverfaren mit gesetzlich garantierten Abschiebeschutz waren, zwangsweise der nigerianischen Botschaft vorgeführt.
Offensichtlich wurden der nigerianischen Delegation falsche Tatsachen vorgespielt, Reisedokumente wurden – für die BH und nicht zu Handen der Flüchtlinge – von Nigeria ausgestellt.
Dabei haben sich die beiden Flüchtlinge dem Schutz der Republik Österreichs anvertraut. Da ein Flüchtling unter dem Schutz Österreichs steht, darf er weder ins Heimatland gebracht werden, noch einem politischen Vertreter des Heimatlandes vorgeführt werden. Im gegenständlichen Fall wurde der Botschaft fälschlicherweise vermittelt, dass die beiden Flüchtlinge keine Asylwerber wären.
Morgen, 23.05.2012 ist die Abschiebung der beiden Asylwerber geplant – das Asylverfahren ist immer noch offen.
Einer der Flüchtlinge ist homosexuell und hat aktuell ein Nierenleiden. Er wurde in Nigeria bereits wegen seiner geschlechtlichen Orientierung verfolgt.
Der zweite Flüchtling befürchtet auch die unmenschliche und lebensbedrohliche Behandlung der korrupten nigerianischen Polizei, an die er am Flughafen ausgeliefert werden wird.
auch ursula dumnoi kennt einen jener nigerianer, die morgen abgeschoben werden sollen:
Musa A. ist seit 2003 in Österreich und hat im Laufe der Zeit fließend Deutsch gelernt, seinen Hauptschulabschluß gemacht. Und auch zwei Jahre Berufsschule in der Märzstrasse positiv abgeschlossen, er hat eine Lehre als Friseur begonnen.
Einmal wurde er kontrolliert und hatte mehr Marihuana bei sich als für den Eigenbedarf erlaubt ist, er kam in Untersuchungshaft und wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt! Er musste seine Lehre abbrechen! Er erhielt so wie beinahe alle Verurteilten Aufenthaltsverbot. Und fand nach seiner Entlassung Aufnahme in einem Heim in Favoriten, dort wurde sein Verhalten missverstanden und er wurde ins KFJ Krankenhaus auf die psychiatrische Station gebracht! So lernte ich ihn kennen und zunächst wollte er nicht mit mir sprechen, weil er sich von allen Menschen verfolgt und missverstanden fühlte. Langsam vertraute er mir und sagte, dass er hier in Österreich sei, weil er eine Mission zu erfüllen hat. Gott sei ihm erschienen und er sei Prophet Musa , der die Welt retten soll. Er lebte weiter in seiner heiligen Welt und andere Einweisungen in die Psychiatrie, weil er auch in der Öffentlichkeit Menschen ansprach und bekehren wollte !
Musa kämpft ständig einerseits mit „seiner Bestimmung von Gott gesendet hier in Österreich die Menschen zu bekehren“ andererseits dachte er dass er auch in Nigeria als Missionar gerufen wird! Wie ich von seinem Umfeld erfahren habe, hat Musa in Nigeria niemanden, er weiß nicht wer seine Eltern sind, ist im Waisenhaus aufgewachsen und hat auch keine Verwandten die ihn aufnehmen können. Als er einmal seine Sachen packte und der Meinung war, dass Gott ihn nach Nigeria ruft haben wir, sein Betreuer, ein Pater und ich ihn gefragt wohin er in Nigeria gehen wird. Er sagte nirgendwohin ich habe niemanden! Er hat dann selbst von seinem Vorhaben Abstand genommen und blieb hier. Es folgte noch einweiteres Mal, dass Musa nach Nigeria wollte, aber als es soweit war, hat er seine Absicht zurück genommen.
Er übersiedelte dann zum dritten mal in ein anderes Asylheim und bekam einen Sachwalter, der ihn aber auch nicht so wie niemand überzeugen konnte seine verschriebenen Medikamente zu nehmen. Gestern habe ich erfahren, dass Musa am Donnerstag 17.05. aus dem Heim von Polizisten abgeholt wurde und ihm gesagt wurde, er solle seine Sachen packen, dass hat er auch getan. Heute habe ich erfahren, dass er wieder den Drang verspürt hat nach Nigeria zu fliegen. Dieses mal wurde seinem „Wunsch“ entsprochen, er wurde von seinem Sachwalter zur nigerianischen Botschaft begleitet. Dort hat er vor den Ministern klar den Wunsch geäußert, dass er bereit ist nach Nigeria zurückzukehren, wie mir gesagt wurde.
Nun ist alles zu spät, seine Ausreispapiere sind ausgestellt und morgen wird er im Flugzeug nach Nigeria sein. Dann auf der Strasse landen und als Verrückter am Rande der Gesellschaft dahin vegetieren, um Essen betteln und solange am Leben bleiben bis er nicht mehr existieren kann!
Weil in Nigeria ist kein Platz für psychiatrisch kranke Menschen, sie werden ausgegrenzt und bleiben Unberührbare, denen man am besten nicht zu nahe kommt ! Es gibt keine Behandlung in Lagos und auch kein Krankenhaus welches ihn aufnehmen würde!
es ist ein skandal, wie unser staat sich an hilfsbedürftigen menschen vergeht.
missachtung der grundrechte ist ein verbrechen.
wir klagen an.
Danke den Menschen von diesen Vereinen, die sich für die Rechtlosen und Ausgesetzten engagieren! Es muß aufreibend sein, wenn man zusehen muß, wie Menschen immer wieder in Notlagen gebracht werden. Im Namen eines Landes, das dankbar sein müsste für den Wohlstand und den Reichtum. Aber das Herz ist kalt.
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Zur Abschiebung eines homosexuellen sowie eines psychisch behinderten Menschen nach Nigeria möchte ich eine Email zur Kenntnis bringen, die ich vom BMI erhalten habe. Ich habe mich in dieser Angelegenheit auch an den Bundeskanzler und an den Außenminister gewandt. Leider dürfte alles erfolglos geblieben sein. Recht herzlichen Dank für die Information. Anbei die Kopie des BMI. Heinz
Sehr geehrter Herr Ministerialrat iR Dr. Heinz Leitner!
Die Frau Bundesministerin Magistra Johanna MIKL-LEITNER hat mich als Leiter der zuständigen Fachabteilung mit der Beantwortung Ihres Schreibens vom 22.5.2012 beauftragt.
Vorerst ist festzuhalten, dass Sie keine Vertretungsvollmacht übermittelt haben und ich Ihnen daher zu den konkreten Verfahrensständen aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nichts mitteilen darf.
Gemäß den Bestimmungen des § 57 Abs. 10 AsylG ist die Übermittlung von Daten an den Herkunftsstaat zur Erlangung eines Ersatzreisedokumentes zulässig, wenn zumindest eine negative Entscheidung in 1. Instanz vorliegt.
Selbstverständlich werden die Dokumente dann an die Behörde übermittelt. Würden diese an die ehemaligen Asylwerber übermittelt, würde die Behörde diese Dokumente nie zur Außerlandesbringung zur Verfügung haben.
Weiters kann ich Ihnen versichern, dass die jeweiligen Verfahren nach strikter Beachtung der Rechtsstaatlichkeit beurteilt werden. Im Asylverfahren entscheiden außerdem nicht Behörden, sondern ein unabhängiges Gericht. Es nicht Aufgabe einer Verwaltungsbehörde die Entscheidungen von unabhängigen Gerichten zu hinterfragen oder gar zu konterkarieren.
Der Entscheidung des Asylgerichtshofes liegen auch alle verfügbaren medizinischen Daten zu Grunde. Wenn der Gerichtshof dann nach Abwägung der Fakten zu der Entscheidung kommt, dass keine Asylgründe oder Gründe für einen subsidiären Schutz vorliegen und die Ausweisung in den Herkunftsstaat zulässig ist, dann hat das die Fremdenpolizei umzusetzen.
Vor jeder Flugabschiebung werden die Fremden (sie sind zu diesem Zeitpunkt keine Asylwerber mehr, siehe Beispiel §§ 3 u 8 AsylG negativ und Ausweisung gem § 10 AsylG) von einem Amtsarzt auf ihre Flugtauglichkeit untersucht.
Zu Ihrer marginalisierenden* Beschreibung im Umgang mit Suchtmitteln darf richtig gestellt werden, dass auch der Besitz „von Suchtmitteln für den Eigenkonsum“ eine gerichtlich strafbare Handlung darstellt. Es besteht lediglich die Möglichkeit für die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung zurückzutreten, wenn sich der Betreffende in ein dementsprechendes Entzugsprogramm begibt.
Weiters ist zu bemerken, dass die BH Ried keinen Asylwerber abgeschoben hat. Sämtliche von der BH Ried angeordneten Abschiebungen betrafen illegal aufhältige Fremde (nämlich auch solche mit rechtskräftig abgeschlossenen Asylverfahren).
Leider entsprechen manchmal Informationen, die man erhält, nicht den Tatsachen.
Ich hoffe, dass ich mit diesem Schreiben einige Missverständnisse aufklären konnte.
Mit freundlichen Grüßen
MR Mag. Gerhard Reischer
Leiter der Abt. II/3
* Ich nehme an, dies bezieht sich auf auf folgende Bemerkungen in meinem Schreiben an das BMI: „Als Beamter iR des Bundesministeriums für Arbeit und als ehemaliger Vertreter dieses Ressorts im Flüchtlingsfonds des Innenressorts fordere ich Sie auf, die Abschiebung des homosexuellen Nigerianers umgehend zu stoppen, da dieser als Homosexueller in Nigeria (Scharia im Norden) mit der Todesstrafe bedroht ist und die Abschiebung eines Menschen in ein Land, in welchem dieser mit der Todesstrafe bedroht ist, den österreichischen Rechtsvorschriften widerspricht.
DEPORTATION BY AUSTRIA IS EXECUTION BY AUSTRIA
Ebenso ersuche ich Sie, die Abschiebung des psychisch Kranken sofort zu stoppen. Ich finde es niederträchtig, wie Österreich mit einem psychisch behinderten Asylwerber umgeht, und seine psychische Erkrankung missbraucht wird, um seine Zustimmung zur Deportation zu erreichen.“
Sehr geehrter Herr Ministerialrat iR Dr. Heinz Leitner!
Die Frau Bundesministerin Magistra Johanna MIKL-LEITNER hat mich als Leiter der zuständigen Fachabteilung mit der Beantwortung Ihres Schreibens vom 22.5.2012 beauftragt.
Vorerst ist festzuhalten, dass Sie keine Vertretungsvollmacht übermittelt haben und ich Ihnen daher zu den konkreten Verfahrensständen aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nichts mitteilen darf.
Gemäß den Bestimmungen des § 57 Abs. 10 AsylG ist die Übermittlung von Daten an den Herkunftsstaat zur Erlangung eines Ersatzreisedokumentes zulässig, wenn zumindest eine negative Entscheidung in 1. Instanz vorliegt.
Selbstverständlich werden die Dokumente dann an die Behörde übermittelt. Würden diese an die ehemaligen Asylwerber übermittelt, würde die Behörde diese Dokumente nie zur Außerlandesbringung zur Verfügung haben.
Weiters kann ich Ihnen versichern, dass die jeweiligen Verfahren nach strikter Beachtung der Rechtsstaatlichkeit beurteilt werden. Im Asylverfahren entscheiden außerdem nicht Behörden, sondern ein unabhängiges Gericht. Es nicht Aufgabe einer Verwaltungsbehörde die Entscheidungen von unabhängigen Gerichten zu hinterfragen oder gar zu konterkarieren.
Der Entscheidung des Asylgerichtshofes liegen auch alle verfügbaren medizinischen Daten zu Grunde. Wenn der Gerichtshof dann nach Abwägung der Fakten zu der Entscheidung kommt, dass keine Asylgründe oder Gründe für einen subsidiären Schutz vorliegen und die Ausweisung in den Herkunftsstaat zulässig ist, dann hat das die Fremdenpolizei umzusetzen.
Vor jeder Flugabschiebung werden die Fremden (sie sind zu diesem Zeitpunkt keine Asylwerber mehr, siehe Beispiel §§ 3 u 8 AsylG negativ und Ausweisung gem § 10 AsylG) von einem Amtsarzt auf ihre Flugtauglichkeit untersucht.
Zu Ihrer marginalisierenden Beschreibung im Umgang mit Suchtmitteln darf richtig gestellt werden, dass auch der Besitz „von Suchtmitteln für den Eigenkonsum“ eine gerichtlich strafbare Handlung darstellt. Es besteht lediglich die Möglichkeit für die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung zurückzutreten, wenn sich der Betreffende in ein dementsprechendes Entzugsprogramm begibt.
Weiters ist zu bemerken, dass die BH Ried keinen Asylwerber abgeschoben hat. Sämtliche von der BH Ried angeordneten Abschiebungen betrafen illegal aufhältige Fremde (nämlich auch solche mit rechtskräftig abgeschlossenen Asylverfahren).
Leider entsprechen manchmal Informationen, die man erhält, nicht den Tatsachen.
Ich hoffe, dass ich mit diesem Schreiben einige Missverständnisse aufklären konnte.
Mit freundlichen Grüßen
MR Mag. Gerhard Reischer
Leiter der Abt. II/3
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