darf menschenwürde eingespart werden?

in der letzten zeit häufen sich wieder die meldungen über geplante oder gar schon realisierte kürzungen in der betreuung von behinderten menschen, in der psychosozialen versorgung und in der integrativen pädagogik. fast wie selbstverständlich wird hier über kürzungen gesprochen, weil – wir sollten das ja schon lange gelernt haben – kein geld mehr da ist.

abgesehen davon (siehe frühere einträge in diesem blog), dass sich darüber diskutieren lässt wieviel da ist und wieviel fehlt, so dürfen wir eines nicht vergessen: die einführung der integrativen pädagogik, der psychosozialen versorgung und der betreuung von menschen, die darauf angewiesen sind hat NICHT deshalb stattgefunden, weil wir einmal soviel geld hatten, dass wir nicht mehr wussten, wohin damit, sondern diese „errungenschaften“ wurden erkämpft, erreicht und eingeführt, weil es als unverzichtbar erkannt wurde, dass wir menschen niemals aus unserer mitte drängen dürfen, dass ALLE einen anspruch auf die gemeinsamkeit unserer gesellschaft haben.

also können diese dinge nicht „gecancelt“ werden, wie die fünfte urlaubsdestination oder das siebte luxusessen im monat. integration oder inklusion und individuelle betreuung sind unverzichtbare umgangsformen einer menschheit, die sich selbst und ganz wertschätzt. hier zu „sparen“ bedeutet die menschenwürde zu verkaufen.

Autor: bernhardjenny

kommunikationsgestalter meine unternehmen: jennycolombo.com, conSalis.at blogger, medienkünstler, autor, erwachsenenbildner salzburg - wien

3 Kommentare zu „darf menschenwürde eingespart werden?“

  1. Hallo Bernhard,
    du sprichst mir aus der Seele.

    Leider muss ich aus bitterer Erfahrung konstatieren, ja die Menschenwürde „darf“ in Österreich gefahrlos eingespart werden. Sie ist den Kassenständen, der Beliebigkeit und Willkür von ökonomistischen Schreibtischtätern in Amtsstuben und Ministerien unterworfen.

    Diese politisch motivierten Verbrechen – und um solche handelt es sich, wenn Beamte oder Staatsorgane die Rechte von Menschen verletzen oder dazu anstiften – finden keinen Richter und kein Einhaltgebot.

    Grundrechte und Menschenwürde haben im geschlossenen System, das nach eugenisch ökonomistischen Grundsätzen regiert und verwaltet wird, keinen „Anspruch auf Durchsetzbarkeit“. Der Grund dafür ist: Das österreichische „Rechtssystem“ basiert auf einem 90 Jahre alten, grund-rechtlosen, grundrecht-losen (http://katja.at/?p=2251) und würde-losen (http://katja.at/?p=2182) Verfassungsprovisorium, in dem Menschenwürde keine Erwähnung findet.

    Menschenrechte und Menschenwürde „dürfen“ in Österreich noch so lange den Schwächsten geraubt werden, solange sich die Auswüchse des österreichischen AmtsmissBrauchtums in den Schubladen von hoheitlich angewiesenen, vorauseilend kadavergehorsemen oder einfach nur „vergesslichen“ UnRechtspflegern türmen dürfen.

    Ich bin sehr darauf gespannt, ob sich ab dem 01.01.2010, dem (wahrscheinlichen) Inkrafttreten des „Vertrags von Lissabon“ und damit der „EU-Grundrechtscharta“ (die dann auch in Österreich zum „Primärrecht“ wird) etwas ändert.
    Denn dann erst wären auch soziale Grundrechte direkt beim Europäischen Gerichtshof einklagbar, wogegen unsere grundrecht-losen Höchstgerichte bisher abwinken „durften“ oder im Sinne „gewissenhafter“ UnRechtspflege sogar mussten.

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  2. hallo gerhard,
    zutiefst beeindruckt von deiner katja und der geschichte, die du dankenswerterweise so offen schilderst, danke ich dir für deinen kommentar!

    der weg durch die institutionen und gerichtshöfe dauert halt beschämend lange – für mich unfassbar, dass es da nicht viel mehr einsehen gibt.

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