das urteil des verwaltungsgerichts hannover, welches den nazis ihren „trauermarsch“ gewährt, aber allen anderen die bunten gegenaktionen und demos untersagen will ist himmelschreiendes unrecht.
wenn sich ein gericht wiederbetätigt, dann ist dessen urteil nicht nur nicht hinzunehmen, sondern der widerstand dagegen umso wichtiger und unverzichtbarer.
vielleicht stellt das niedersächsische oberverwaltungsgericht ohnehin bis morgen noch alles klar. wenn nicht, dann dürfen sich die veranstalterInnen der gegendemonstrationen dennoch einschüchtern lassen.
wenn antifaschismus für illegal erklärt wird, ändert das nichts an der moralischen verpflichtung, laut und kräftig NIE WIEDER zu fordern.
jedenfalls: bad nenndorf darf nicht nazidorf werden.
