es ist nun doch passiert. die regierung hat es gemeinsamen mit den braunen zusammen gebracht, sich ein paar kinderrechte herauszusuchen, die gelten dürfen, während andere – unverzichtbare – teile der kinderrechte einfach nicht in das nationale gesetz übernommen wurden.
einer der gründe ist wohl die tatsache, dass andernfalls, hätte die regierung die vollen menschenrechte akzeptiert, viele praktiken der deportationsrepublik nicht mehr möglich wären. amtswegige kindesmisshandlung vom schreibtisch aus ebenso wie von brutalen rollkommandos wären nicht mehr möglich. sollten sie ohnehin nicht sein, aber das verstecken hinter dem gesetz ist den täterInnen weiter leicht möglich.
hier passiert grundsätzliches. von den vereinten nationen für alle kinder dieser welt formulierte grundrechte gelten in österreich eben nicht in vollem umfang. das ist jetzt amtlich. es ist geradezu zynisch, wenn der heutige beschluss als die einführung von kinderrechten bezeichnet wird. denn das gegenteil ist fakt.
die regierung hält die menschenrechte damit für teilbar. es gibt rechte, die können und dürfen gelten, andere rechte gelten speziell für bestimmte kinder sicher nicht.
wer glaubt, menschenrechte nur fakultativ gelten lassen zu können, hat entweder grundsätzliches nicht erfasst oder vergeht sich bewusst am wesentlichen.
wir sollen glauben, dass die menschenrechte an rahmenbedingungen und sonstige variablen gebunden sind, also nicht immer und überall für alle gelten.
ist eine der grössten kulturleistungen unserer zeiten zu gross für spatzenhirne?
____
foto: daniel weber (flickr, creative commons)
Wenn ich mir die unterstützenden Organisationen auf dieser Seite anschaue:
http://www.gegen-unrecht.at/presse.php?pid=2011_01_18_1
dann kann ich nicht glauben, dass unsere Parlamentsabgeordneten nicht fähig waren, nachzudenken!
LikeLike
da kann man nur mehr sagen: mal schauen, ob sich’s ausgezahlt hat, den verfassungsrechtler fischer zu wählen: http://querschrift.wordpress.com/2011/01/12/der-teufel-steckt-in-paragraph-sieben/
LikeLike